BV Einkommensgrundlage

Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: bis August war ich in Elternzeit, seit September bin ich schwanger und arbeite voll. In dieser Schwangerschaft geht es mir gar nicht gut, ich hoffe es ändert sich, wenn ich bald die Medikamente absetzen darf (künstliche Befruchtung). Im Moment halte ich durch, aber wenn es mir bald nicht besser geht, weiß ich nicht, wie ich die Arbeit schaffen soll. Jetzt frage ich mich, ob im Falle eines (teilw.) BV, auch die 3 Monate vor der Schwangerschaft als Einkommensgrundlage gilt, wenn man in der Zeit in Elternzeit war, oder ob dann das aktuelle Einkommen/die letzten 3 Monate vor BV zählen würde...sprich bekomme ich dann quasi mein altes Elterngeld oder mein aktuelles Gehalt 🤔
Im Netz finde ich dazu nichts...hat jemand dazu Infos und vielleicht sogar eine Quelle?
Danke euch schon mal :-)

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Die Informationen dazu findest du im Netz 😉

Du bekommst dann das Gehalt , welches du bekommen würdest, wenn du arbeiten würdest. Also das aktuelle.

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Im Netz steht es eben anders...ich finde nur, dass das Gehalt 3 Monate VOR der SCHWANGERSCHAFT zählt

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Nein, die Berechnung steht im Mutterschutzgesetz inklusive Ausnahmen und das findest du im Netz