Von Vollzeit auf Teilzeit - alte Stelle ist neu besetzt worden

Hallo ☺️

Ich habe meine Elternzeit von 2 Jahre auf 3 Jahre verlängert und möchte anschließend anstatt 40 Stunden wieder 30 Stunden arbeiten.
Meine alte Stelle wird jetzt durch ein Azubi besetzt, der jetzt seine Prüfung hat, da ich nicht wie geplant wieder arbeiten komme.
Wir sind ein relativ großes Unternehmen mit über 100 Mitarbeitern und ich bin seit 10 Jahren angestellt.
Laut meinen Chef soll ich mir keine Sorgen machen und irgendwo gibt es immer Arbeit zu finden und er hätte schon paar Ideen für mich.
Ich bin irgendwie traurig, dass meine alte Stelle weg ist und etwas ängstlich, was er mit mir " vorhat " und er mir Arbeit gibt, was mir überhaupt nicht liegt, zb. Business Englisch (wir sind ein Europäisches Unternehmen und vorher hatte ich kaum Kundenkontakt).

Kennt ihr euch da aus? Darf mir mein Chef etwas komplett anderes geben, was mir nicht liegt, bzw. wo ich mich nicht für geeignet sehe oder es mir nicht zutraue?
(in dem Fall viel Kundenkontakt mit Business Englisch)

Habe ich ein Recht auf Teilzeitarbeit, oder kann mir mein Antrag abgelehnt werden?

Was passiert wenn man kündigen muss oder gekündigt wird, weil die teilzeit nicht möglich ist, oder die Stelle nicht machbar ist für mich? Bekommt man dann ALG 1?

Ich zerbreche mir seit Tagen den Kopf und diese Ungewissheit macht mich wahnsinnig, aber da ich erst in 13 Monaten wieder arbeiten muss, kann mein AG jetzt auch noch keine fixen Aussagen treffen, was in 1 Jahr ist.

Vielleicht kennt sich jemand aus oder hat ähnliches erlebt und kann mir meine Fragen beantworten ☺️

Vielen Dank und liebe Grüße

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"Darf mir mein Chef etwas komplett anderes geben, was mir nicht liegt, bzw. wo ich mich nicht für geeignet sehe oder es mir nicht zutraue?"


Grundsätzlich, natürlich. Es kommt hier auf deinen Arbeitsvertrag an, was darin geregelt ist. Dass dein Chef deine alte Stelle nicht drei Jahre frei hält, ist ja absolut nachvollziehbar.

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Mir wurde nach der Elternzeit Teilzeit angeboten. Vorher 7.00 - 16.00 Uhr, Teilzeit 18.00 Uhr- 21.00 Uhr.

Mit einem Auflösungsvertrag haben wir uns dann getrennt. Danach ist meine Arbeit nur besser geworden. Und ich fand meinen Job schon Klasse.

Es lohnt sich nicht sich darum jetzt Gedanken zu machen. Du wirst jetzt an anderer Stelle gebraucht.

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Ein Recht auf Teilzeitarbeit hast du bei der Unternehmensgröße auch nach der Elternzeit, hier greift das sogenannte Teilzeitförderungsgesetz.

Die neue Tätigkeit muss schon seinem Profil (Ausbildung, Berufserfahrung, etc. )
entsprechen.

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Also es ist schon richtig, dass dir dein Chef deine alte Stelle nicht freihalten muss. Wie sollte das auf so lange Zeit auch funktionieren?
Bei der Unternehmensgröße hast du aber Anspruch auf eine Teilzeitstelle nach der Elternzeit. Die neue Stelle muss grundsätzlich deiner Qualifikation entsprechen und gleichwertig zu deiner alten Stelle sein. Also zb kannst du als Bürokauffrau nicht plötzlich als Zahnarzthelferin eingesetzt werden. Andersrum kannst du als Ärztin nicht an den Empfang gesetzt werden (wäre nicht gleichwertig). Ob deine neuen Aufgaben dir "liegen" ,wenn sie grundsätzlich zu deiner Qualifikation passen, ist dabei nicht wichtig.

Sollte es alles nicht passen, kannst du einen Auflösungsvertrag anstreben oder kündigen. Im schlimmsten Fall droht eine Sperre beim ALG von 3 Monaten. Besser wäre es in dem Fall, so frühzeitig wie möglich das neue Einsatzgebiet zu besprechen und dich neu zu bewerben wenn es dir nicht zusagt.

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>> Habe ich ein Recht auf Teilzeitarbeit, oder kann mir mein Antrag abgelehnt werden? <<
Der Antrag kann aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Teilzeit in Elternzeit nur aus wichtigen betrieblichen Gründen. Aber begründet werden muss eine Ablehnung in jedem Fall (und Du kannst die Ablehnung gerichtlich anfechten).

>>Was passiert wenn man kündigen muss oder gekündigt wird, weil die teilzeit nicht möglich ist, oder die Stelle nicht machbar ist für mich? Bekommt man dann ALG 1?<<
Im Prinzip ja, allerdings wird man bei Eigenkündigung normalerweise 3 Monate gesperrt. Das hängt aber auch immer von den Gründen der Kündigung ab.

>>Darf mir mein Chef etwas komplett anderes geben<<
Haben die anderen ja schon geschrieben. Das hängt sehr von Deinem Arbeitsvertrag ab. 'Ich sehe mich da nicht geeignet', 'ich möchte das nicht' zählt aber nicht. Wenn Dein Englisch nicht gut genug ist, um mit Kunden zu verhandeln, kannst Du Deinen Chef darum bitten, Dir einen Lehrgang zu spendieren. Wenn Du allerdings in Deiner Bewerbung Englisch mit 'verhandlungssicher' angegeben hast, ist das vielleicht keine gute Idee.

Und es ist völlig sinnlos, sich jetzt kirre zu machen, weil Du in 13 Monaten eventuell aus Deiner Komfortzone 'raus musst. Veränderung ist nicht per se schlecht. Und Dein Chef scheint doch durchaus ein Netter zu sein.

Grüsse
BiDi