Elterngeld die passende Steuerklasse

Hallo liebe Forengemeinde,

nachdem ich einige Artikel über elterngeld gelesen haben, blieben bei mir zwei Fragen hängen die ich nicht klären konnte. Vielleicht hat ja hier jemand einen Rat?

1. Meine Frau und ich verdienen +-100 € gleich viel nämlich 3000€ brutto
Zurzeit sind wir in Steuerklasse 4.
Wenn ich es richtig verstanden habe, würde es sich für das Elterngeld lohnen, wenn meine Frau mindestens 6 Monate vor der Geburt in Steuerklasse 3 wechselt, da sie dann ein höheres Nettogehalt hat und dementsprechend mehr Elterngeld bezieht, richtig?
Ich habe mich gefragt, ob es überhaupt eine Konstellation in der ein Wechsel in Steuerklasse 3 für das Elterngeld keinen Sinn ergibt?
Fall in dieser Konstellation zuviel Steuern entrichtet werden, kann man sich diese am Ende des Jahres durch die Steuererklärung ja wieder zurückholen. Der einzige vorstellbare Nachteil wäre also, dass innerhalb des Jahres nicht soviel Cash verfügbar ist oder?

2. Meine Frau wird nach der Geburt 12 Monate Elterngeld beziehen. Da auf das Elterngeld keine Steuern gezahlt werden, würde es sich da nicht auch immer lohnen, wenn der arbeitende Partner für diese Zeit Steuerklasse 3 bezieht?

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Elterngeld, wie auch Mutterschaftsgeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt. D.h. es wird zwar nicht selbst versteuert, aber erhöht den Steuersatz, der auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wird.
Die 6 Monate vorher müsst ihr vor Mutterschutzbeginn schaffen.
Übrigens erhöht sich dann nicht nur ihr Elterngeld, sondern auch ihr Mutterschaftsgeld.
Wenn du aber auch Elterngeld beziehen möchtest, bedenke, dass deins dann entsprechend geringer ausfällt. Unterm Strich solltet ihr dennoch mehr EG bekommen als ohne Wechsel, gerade, wenn ihr eh ähnlich viel verdient.

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Kleine Ergänzung zu der Fragestellung oben, der einzige Fall, wo es sich nicht lohnt ist, wenn man auch ohne Wechsel den Höchstsatz bekommen würde, dann macht es keinen Sinn.

Wenn du in 3 wechseln möchtest, macht es auch Sinn, dies mit Beginn des Mutterschutz zu tun, da die Höhe das Mutterschaftsgeld ja bereits feststeht und du dann in der Zeit auch schon das höhere Netto hast. Aber natürlich an den Progressionsvorbehalt denken.

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Wow vielen Dank für die schnelle und wertige Antwort.
Jetzt sehe ich in der Tat schon klarer. Zur Steuerprogression habe ich noch eine Frage:
Es wird zum verwteuernden Einkommeb dazu gerechnet. Das bedeutet also: Angenommen meine Frau verdient bspw. von Januar bis August 3000€ brutto. Von August bis Dezember 1100€ Elterngeld.
In der "Jahresend Abrechnung" (ich weiß nicht wie man das nennt, aber die Einkommensteuer wird ja immer auf ein Steuerjahr bezogen) werden die 1100€ so behandelt, als wäre es normales Einkommen?

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Bitte vergesst den obigen Eintrwg wie das mit der Progression läuft habe ich mir eben selber erlesen. Sorry

Zu meiner Frage Nummer 2:
Die Situation bei uns ist folgende: meine Frau ist seit Februar schwanger und wir erwarten unser erstes Kind im November. Sie ist auch bereits im Mutterschutz. Geheiratet haben wir im August. Für uns es also zu spät die Steuerklasse wegen dem Elterngeld zu wechseln. Aber gut zu wissen fürs nächste Kind.
Sinn würde es aber auf jeden Fall machen, wenn ich nun in die Steuerklasse 3 wechsele und zwar für die Dauer in der meine Frau Elterbgeld erhält oder? Für die Höhe des Elterngeld macht es keinen Unterschied aber wir können Steuern sparen, da das Elterngeld ja nicht besteuert wird. Einzig die Progression schlägt ein wenig zu aber unterm Strich lässt wäre die Steuerersparnis für mein Gehalt dennoch höher. Richtig?

Einziger Vorbehalt wäre: unser Plan ist es im nächsten Jahr evtl schon das nächste Kind anzusetzen. Wenn meine Frau nach Ablauf des Elterngelds wieder arbeitet, würde dann die Progression zuschlagen und dann ihr Netto Einkommen für die Monate November und Dezember verringern?

Ich hoffe es ist jetzt nicht allzu wirr was ich geschrieben habe und ich befinde mich nicht komplett auf dem Holzpfad mit meinen Gedanken.
Vielen Dank aber erstmal für deine Antworten bis jetzt ich habe das Gefühl nun ein wenig klarer zu sehen.
Viele Grüße

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Geld sparen tut ihr ja nicht in dem Sinne, ihr habt einfach nur im Monat mehr zur Verfügung. Unter Umständen, je nach Höhe Einkommen und was ihr absetzen könnt, könnte es allerdings dazu führen, dass ihr für 2022 nachzahlen müsst. Steuern zahlt ihr unterm Strich immer gleichviel - beim einen halt unterjährig zu wenig und die Different müsst ihr dann nachzahlen, beim andern zu viel und ihr bekommt es zurück.

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Alles klar vielen Dank.
Da wir keine Geldprobleme haben und es uns egal ist, wann wir Steuern zahlen, bleiben wir in Steuerklasse 4 und werden nur beim nächsten Kind darauf achten, rechtzeitig umzuswitchen um den Vorteil beim Elterngeld zu bekommen.