Urlaunsanspruch während der Elternzeit

Hallo zusammen,

Ich habe mal eine Frage an euch. Kennt sich hier jemand rechtlich mit dem Urlaubsanspruch während der Elternzeit aus? Ich habe was gelesen, dass man während der Elternzeit ganz normalen Urlaubsanspruch hat. Der Arbeitgeber kann es einem kürzen auf 1/12, wenn er es vorher schriftlich mitteilt.
Ich habe bei meinem Arbeitgeber nachgefragt...der hat davon noch nie etwas gehört.
Wie war es bei euch gewesen?
Danke für eure Antworten

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Ich war im öffentlichen Dienst und kann dir mal schreiben wie es bei mir war:

Mein Arbeitgeber konnte für jeden VOLLEN Monat Elternzeit den Urlaub um 1/12 kürzen und hat das auch getan.
Aber bis zum Ende vom Mutterschutz hast du den vollen Urlaubsanspruch. Also wenn z.B. dein Mutterschutz am 2.Juli endet und die Elternzeit dann anschließt hast du trotzdem für Juli den vollen Urlaubsanspruch. Ebenso wenn du z.B. zum 29.August aus der Elternzeit zurückkehrst dann hast du für August vollen Urlaubsanspruch weil es ja kein ganzer Monat war. Und nur für GANZE Kalendermonate darf der Urlaub um 1/12 gekürzt werden. Mein Mann (auch Öffentlicher Dienst) hat z.B. bei 2Elternzeitmonaten so nur Urlaub für 1Monat verloren.

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Nein, du hast keinen Anspruch. Nur bis zum Ende vom Mutterschutz.

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Das ist falsch! Und hier kannst du es nachlesen.

https://alster-rechtsanwaelte.de/urlaubsanspruch-bei-elternzeit-mutterschutz/

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Nö, passt schon.

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Du hast Anspruch, aber richtig erkannt, für jeden vollen Monat Elternzeit kann er um 1/12 gekürzt werden. Wenn er ihn dir lässt, freu dich, wirst du für die Kita gut gebrauchen können. Wenn er kürzt, wie gesagt, nur volle Monate, ist das auch korrekt und OK so.

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Achso und das muss er dir auch nicht vor der Mitteilung der Elternzeit sagen. Geht sogar noch, wenn du wieder kommst.

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Während der Elternzeit hat man selbstverständlich vollen Urlaubsanspruch.

Wie schon geschrieben kann der AG diesen kürzen. Muss er nicht vorher mitteilen, kann er auch noch, wenn du ihn beantragst oder wenn du kündigst.

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Ja, er kann es je vollem Monat Elternzeit um 1/12 kürzen WENN er es schriftlich anzeigt. Das kann er vor, während und nach der Elternzeit machen. Wenn er das nicht macht, hättest du theoretisch Urlaubsanspruch. Den müsstest du dir aber vermutlich hart erkämpfen und das stört meiner Meinung nach das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber extrem.

Mal ehrlich, wofür Urlaub, wenn du nicht aktiv tätig bist? Ich finde die Regelung, dass der AG das anzeigen muss total bescheuert.

Interessant aber zu erwähnen, wenn du vom 15.05. bis 14.05. Elternzeit nimmst kann er dir in beiden Jahren für den Mai keinen Urlaubsanspruch abziehen, weil es kein voller Monat war.

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Also habe ich immer den Anspruch für 2 Monate?

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Wenn du nicht vom 01. Bis 30./31. In Elternzeit bist, dann ja.