Hallo. Kurze Frage: zählt WG oder kinderzuschlag als einkommen bei der Steuererklärung? Also es wird übermittelt aber zählt es dazu? Lg
Wohngeld und kinderzuschlag einkommensteuer
natürlich musst du es mitangeben, alles was du einnimmst wir versteuert, aber wenn ihr wohngeld und Kinderzuschlag erhaltet, wird es kaum zu einer Nachzahlung kommen.
Komplett falsch....
Falsch
Wohngeld und Kinderzuschlag sind keine relevantes Einkommen in der Steuererklärung https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/muss-wohngeld-in-die-steuererklaerung.html und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
Daher müssen diese in der Einkommenssteuererklärung nirgends angegeben werden. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html
Achtung der Corona-Kinderbonus ( Corona Kindergeldzuschlag) muss wiederum innerhalb des Kindergeldes angegeben werden, da dieser für die Günstigerprüfung des Kinderfreibetrags relevant ist.