Wohngeld und kinderzuschlag einkommensteuer

Hallo. Kurze Frage: zählt WG oder kinderzuschlag als einkommen bei der Steuererklärung? Also es wird übermittelt aber zählt es dazu? Lg

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natürlich musst du es mitangeben, alles was du einnimmst wir versteuert, aber wenn ihr wohngeld und Kinderzuschlag erhaltet, wird es kaum zu einer Nachzahlung kommen.

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Komplett falsch....

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Falsch

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Wohngeld und Kinderzuschlag sind keine relevantes Einkommen in der Steuererklärung https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/muss-wohngeld-in-die-steuererklaerung.html und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Daher müssen diese in der Einkommenssteuererklärung nirgends angegeben werden. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html

Achtung der Corona-Kinderbonus ( Corona Kindergeldzuschlag) muss wiederum innerhalb des Kindergeldes angegeben werden, da dieser für die Günstigerprüfung des Kinderfreibetrags relevant ist.