Steuerklasse 5/3 oder 4/4

Hallo zusammen,

Wir sind momentan in 5 und 3, weil ich (5) in Teilzeit arbeite und wesentlich weniger verdiene als mein Mann (Vollzeit, 3)
Da wir jetzt Steuern zurück zahlen müssen und das in Zukunft verhindern möchten, überlegen wir in 4 und 4 zu wechseln.

Ich bin momentan auch schwanger und werde Mitte nächsten Jahres unser 2. Kind bekommen. Durch den Steuerklassenwechsel hätte ich auch ein höheres Nettogehalt und dadurch höheres Elterngeld.

Ist meine Überlegung so richtig?
Weiß jemand wie das mit diesem Faktor ist bei 4 und 4??


Vielen Dank für eure Hilfe

Charlotte 🙂

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Hallo Charlotte,

nur ganz kurz, da ich gerade nicht viel Zeit habe:
Du könntest vorübergehend auch in die 3er Steuerklasse wechseln. So hättest Du eine noch höhere Bemessungsgrundlage für Dein Elterngeld.

Denn Deine Überlegung ist schon richtig. Höheres Nettogehalt = mehr Elterngeld.

LG, Carolin

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Wir haben aus den gleichen Gründen von Anfang an 4/4 gewählt bzw. nach der Hochzeit nicht gewechselt. Lieber verzichten wir monatlich auf Geld, das wir nicht vermissen, und bekommen dann einmal im Jahr einen Batzen zurück erstattet.

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Verdient ihr denn gleich viel?
Also ich bin wegen unser erstes kind nur in teilzeit und mein Mann verdient mehr als das doppelte von mir...

Weiß halt nicht, weil ich immer nur höre dass 4 und 4 nur was für gleichverdiener ist

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Das ist Quatsch. Die steuerliche Belastung ist in allen Fällen gleich. Die Steuerklasse regelt nur die monatliche Vorauszahlung. „Abgerechnet“ wird bei der Steuererklärung.

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Ihr könntet es doh einfach mal in einem Nettolohnrechner berechnen, was bei 4/4 für ein Lohn rauskoammt, du zahlst zwar weniger, aber dein Partner dann einfach mehr, bei 3/5 wäre er noch ärger betroffen und beim Elterngeld werdet ihr , wenn ihr wieder tauschst nach Steuern nachzahlen.

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Bei 4/4 sind beide gleich betroffen, Bei 3/5 / hat der mit 5 am meisten Abzüge

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Das ist so pauschal nicht richtig, Steuerklasse 3 bedeutet einfach nur, dass derjenige beide Grundfreibeträge hat, und der mit Steuerklasse 5 eben keinen mehr. Also wird ab dem ersten Euro besteuert. Je nach Höhe des Gehalts können die Abzüge (absolut) bei der Person mit Steuerklasse 3 aber trotzdem höher sein als bei der mit SK 5

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5/3 ist eigentlich in 90% der Fälle Schwachsinn, insbesondere wenn beide Partner arbeiten (Ausnahme: Minijob)

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Das stimmt so pauschal nicht. Es sei denn man findet es schwachsinnig jeden Monat das Geld zur Verfügung zu haben, was man sonst als Steuerrückzahlung am Ende des Jahres bekommen würde. Ich nicht, gebe dem Staat ungern kostenlos Kredit.

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Auch dann ist Steuerklasse IV mit Faktor sinniger.

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Also. Zuerst Mal: die Steuerlast bleibt immer gleich, egal in welcher Steuerklasse man ist. Mal muss man pro Monat mehr zahlen und bekommt mit der Steuererklärung was wieder, Mal zahlt man monatlich weniger und muss am Ende was nachzahlen. In der Summe kommt es aber komplett aufs Gleiche raus, es ist also völlig egal ob ihr wechselt.

Für das Elterngeld ist es so, dass es sich tatsächlich lohnen WÜRDE, wenn du ein höheres Nettoeinkommen hast vor dem Mutterschutz. Theoretisch würde es daher sogar sinnvoll sein, nicht in 4/4 zu wechseln sondern du in 3 und dein Mann in 5. Er hätte dann erstmal sehr hohe Abzüge, das würdet ihr aber mit der Steuerklärung wiederbekommen.

ABER:
Für die Berechnung des Elterngeldes wird die Steuerklasse angewendet, die im Bemessungszeitraum überwiegend gültig war. Um einen Effekt für das Elterngeld zu haben ist es also erforderlich, mindestens 7 Monate VOR BEGINN DES MUTTERSCHUTZES in der neuen Steuerklasse zu sein. Das ist eigentlich nur möglich, wenn man schon direkt mir positivem Test den Antrag auf Steuerklassenwechsel stellt oder besser noch schon in der Kinderwunschzeit wechselt. Ich vermute, für euch ist es schon zu spät...

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Es stimmt, dass die Steuerlast immer die richtige. „Völlig egal“ ist es doch aber keinesfalls ob ich 150€ pro Monat mehr zur Verfügung habe, die ich z.b. in einen ETF Sparplan stecken kann oder ob ich den Staat jedem Monat 150€ Gratis-Kredit gebe und dann am Ende des Jahres 1x 1.800€ zurück bekomme.

Deswegen „freue“ ich mich auch nicht, wenn ich mehr als 1.000€ Steuern zurück bekomme, denn es zeigt nur, dass ich vorher zu viel bezahlt habe. Geld das ich hätte anders einsetzen können.

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Auch da ist Steuerklasse IV mit Faktor ggf in Kombination mit Freibeträgen wesentlich sinnvoller als :/5

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Noch etwas, was viele bei Steuerklasse V nicht beachten: etwaiges Arbeitslosengeld fällt damit auch geringer aus.

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Das Alg I wird nach den Brutto berechnet.

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Man startet beim Brutto, die Steuerklasse ist aber ebenso relevant. Sonst würde es auch wenig Sinn machen, dass der offizielle Rechner von der Agentur für Arbeit die Steuerklasse wissen will.

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Bei dir würde es Sinn machen in die 3 zu gehen um dein Elterngeld und Mutterschaftsgeld zu erhöhen. Nachdem du in Mutterschutz gehst könnt ihr wieder in die 4. Das entspricht der Steuerklasse 1. Vorteil ist, dass ihr höchstwahrscheinlich keine Nachzahlung habt sondern eine Erstattung. Lohnersatzleistungen sind unter Progressionsvorbehalt d.h. sie erhöhen den Steuersatz. Deshalb kann es zu Nachzahlungen kommen bei der Kombination 5/3

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Übrigens muss für ein höheres Elterngeld mindestens 6 Monate vor dem Mutterschutz schon die Steuerklasse 3 bestanden haben, falls das nicht ausreicht kann man, wenn mindestens 3 Monate zuvor die Steuerklasse 3 bestanden hat, das Mutterschaftsgeld erhöht werden. Das macht z.B. bei mir ordentlich was aus. Die Steuerklasse kann inzwischen monatlich online per Elster bequem gewechselt werden.