Öffentlicher Dienst und Beschäftigungsverbot

Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage.
Mein Vertrag im öffentlichen Dienst läuft Ende Nov aus und wird durch einen unbefristeten Vertrag ersetzt. Letzte Nov Woche soll ich unterschreiben. Nun bin ich schwanger und werde das nach Unterzeichnung auch kommunizieren. Dann ruft das Beschäftigungsverbot.
Frage: muss ich bis zum erneuten ‚Dienstantritt‘ (gibt es sowas wenn man dort schon arbeitet?) warten bis ich es kommuniziere, also am 1.12. oder kann ich es auch direkt nach Unterzeichnung machen?
Lieben Gruß

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Kannst du direkt nach der Unterzeichnung machen, aber ich als AG finde so ein Verhalten nicht gut.

Besonders nicht, weil du so lange arbeiten kannst, so lange es dir nützt und danach kannst du das nicht mehr.

Bei uns wird eine Schwangere tatsächlich auch ins Büro versetzt, wenn es ihr Vertrag zulässt.

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Bei uns auch. Da es dem AG dann aber nichts mehr bringt weil ich dort nicht arbeitet, schickt er ins BV und stellt dann stattdessen neu ein. Ich koste ihn dann ja nichts mehr. Ist ja nicht meine Entscheidung dass das so läuft. Könnte ich arbeiten, würde ich bleiben.

Was fändest du als AG denn gut? Wenn niemand schwanger werden würde?

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Müssen musst du gar nichts. Machen solltest du es sofort, wenn dein Arbeitsplatz gefährlich ist.

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Das ist mir durchaus klar aber einen Vertrag haben oder nicht ist ja nun auch elementar - insbesondere im BV und hinsichtlich Elterngeld… Gefahr kann ich gut einschätzen, sind keine Dämpfe oder ähnliches. Für eine Weile kann ich demnach die Gefahr gut umgehen bzw Situationen so ‚schaffen‘, dass es sicher ist.

Das beantwortet nur meine Frage nicht ob eine Verkündigung der Schwangerschaft NACH Unterschrift aber VOR dem 1.12. den Vertrag gefährdet.

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Dann hab ich deine Frage falsch gelesen. Eine Antwort hast du ja schon bekommen. Ich würde nicht bis zum 1.12. warten, wenn meine Arbeit mich oder mein Kind gefährdet, dass es ein BV unabdingbar wäre...

ABER:
„ Gefahr kann ich gut einschätzen, sind keine Dämpfe oder ähnliches. Für eine Weile kann ich demnach die Gefahr gut umgehen bzw Situationen so ‚schaffen‘, dass es sicher ist.“
Entweder ist der Arbeitsplatz sicher, dann gibt’s kein Verbot.
Oder du kannst „Situationen so schaffen, dass es sicher ist“, dann gibt’s ebenfalls kein Verbot!
ODER der Arbeitsplatz kann nicht angepasst werden, dann gibt’s ein Verbot. Dann kann der Arbeitsplatz aber auch jetzt schon nicht angepasst werden. Also würde ich an deiner Stelle nicht automatisch von einem BV ausgehen.

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in welcher SS-Woche bist du denn?

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Aktuell 12+4

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Unterschrieben ist unterschrieben. Du kannst es direkt nach Unterzeichnung sagen.
Ich persönlich würde aber wohl ein paar Tage verstreichen lassen.

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Ja ich halt auch. Frage mich nur warum eigentlich. Und falls doch verstreichen wie viele?

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Mir wäre es halt einfach unangenehm es am Tag der Unterschrift zu sagen. Ein paar Tage später ist doch okay.

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Wieso gehst du davon aus, dass es ein BV gibt?

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Ich weiß dass es ein BV gibt. In dem Bereich erhalten alle Schwangeren umgehend ein BV. Man kann sich auch entscheiden lediglich noch im Büro zu arbeiten, dort kann man de facto aber nicht der Arbeit nachgehen. Daher ist es für den AG und den schwangeren AN die beste Lösung umgehend das BV zu wählen.

Aber auch diese Frage hilft mir leider nicht weiter…

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„ Man kann sich auch entscheiden lediglich noch im Büro zu arbeiten,“

DU kannst das sowieso nicht entscheiden.

Dies obliegt einzig deinem AG.

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Und damit du das jetzt nicht böse aufnimmst, ich hätte dir deine Entfristung natürlich trotzdem gegeben, ich mag Ehrlichkeit und Vertrauen.

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Ja das ist nett von dir. Das weiß man natürlich vorher aber nie. Wäre ich mir sicher, hätte ich es umgehend kommuniziert. So bleibt mir ja nichts anderes. Und wie gesagt, ich würde ja bleiben. Ich habe in beiden vorherigen SS auch gearbeitet. Aber woanders. Hier läuft es nun so und das hat halt seine Gründe. Aber Büro macht meine Arbeit unmöglich daher präferiert der AG das BV und stellt neu ein für die Zeit. Nicht meine Entscheidung.

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Naja, dafür bedarf es halt einer guten Vertrauensbasis.

Du kannst dir auch einen Minijob suchen, bessert dein EG auf und du musst dich zuhause nicht langweilen im BV. Hab ich so gemacht.

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