Berechnung Elterngeld, wenn in Elternzeit wieder schwanger

Hallo! Ich befinde mich noch in Elternzeit von Kind 1 und bin wieder schwanger. Ich würde daher gerne meine Elternzeit von ursprünglich 12 auf 16 Monate verlängern, sodass diese mit Beginn des Mutterschutzes von Kind 2 endet. Nun werden ja für die Berechnung des Elterngeldes für Kind Nr. 2 die letzten 12 erwerbstätigen Monate herangezogen, allerdings werden nur 14 Elternzeitmonate ausgeklammert. In meinem Fall würde dies bedeuten, dass ich 2 Monate (da 16 Monate Elternzeit) kein Elterngeld bekäme und die restlichen 10 Monate sich an dem bemessen, was ich vor der Geburt von Kind Nr. 1 verdient habe, bei mir vollzeit. Soweit habe ich das hoffentlich richtig verstanden!?
Wie ist es denn nun aber aber mit Familienzuschlag und Steuergruppe. Wird da auch beides von vor der Geburt genommen oder wird da der aktuelle Stand berücksichtigt? Das würde bei mir einen nicht zu verachtenden Unterschied machen.
Ich hoffe, meine Frage ist klar und es gibt hier ein paar Experten, die mir helfen können.
Danke euch 🤗

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Das hast du theoretisch richtig verstanden, aber du vergisst, dass du dich bei der Anmeldung deiner EZ nach Geburt für die ersten 2 Jahre festgelegt hast. Da du nur 12 Monate angemeldet hast, darf dein AG eine Verlängerung ablehnen.

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Hallo! Danke für deine Antwort. Ich habe nächste Woche ein Gespräch mit unserer Leitung. Dass sie nicht zustimmen muss, ist mir bewusst.

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Nein, du hast das falsch verstanden.

1. bekommst du JEDEN Monat Elterngeld .

2. es wird nicht die Elternzeit ausgeklammert sondern Elterngeldmonate.

3. wenn du nach dem 14 Lebensmonat eh kein Elterngeld bekommst (bzw. nach dem 12.), warum gehst du nicht arbeiten bis zum Mutterschutz? Das erhöht ja dein Elterngeld.

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Danke für deine Antwort, ich habe mich jetzt noch mal neu eingelesen.

Für uns würde es finanziell keinen Unterschied machen, ob ich teilzeit arbeiten gehe, oder die Elternzeit verlängere und damit 4 Monate ohne Einkommen wäre. Im Gegenteil würden wir am Ende sogar mit mehr rausgehen, wenn ich verlängere, da mein Mann so nicht in Elternzeit gehen müsste (wir haben noch keine Betteuung für Kind 1 sicher und er bekäme nur 300€ Elterngeld, da vor Geburt von Kind 1 erwerbslos), sondern vollzeit arbeiten gehen kann. Ich würde trotz der 3 Monate, die ohne Einkommen in den Bessungszeitraum für Elterngeld von Kind 2 einfließen würden, den Höchstsatz bekommen, da ich in den 9 Monaten Bemessungszeitraum vor der Geburt meiner ersten Tochter einiges verdient habe.

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Um 14 Monate ausklammern zu können, muss EG Plus im Lebensmonat 13 und 14 bezogen worden sein. Also möglichst zügig den Bezug auch auf EG Plus im Lebensmonat 11 und 12 ändern.