Hallo ihr lieben,
ich arbeite beim Zahnarzt und werde sofort in den BV geschickt wenn ich schwanger bin.
Ich bekomme ab dem 1.12 also in 2 wochen einen neuen Vertrag mit mehr stunden und mehr Gehalt.
Aktuell 30std im neuen vertrag 40std.
Wie es aussieht werde ich aber mitte/Ende Dezember schwanger sein und nicht mehr arbeiten können.
Welches Gehalt steht mir offiziell wirklich dann zu im BV, das neue Gehalt oder die 3 monate vor der Schwangerschaft.
Kennt jemand die Fakten. Ich habe vieles gelesen aber nichts was zu 100% sicher ist.
Ich bin auf das geld angewiesen erst recht wenn ich noch schwanger sein sollte / werde.
Eventuell ging es jemanden genauso
Gehaltserhöhungen vor Beschäftigungsverbot
Wenn du zum 1.12 einen neuen Vertrag hast, dann gilt der natürlich.
Das ist der selbe Arbeitgeber nur halt eine vollzeit stelle.
Darf ich fragen woher du das weißt?
Ich habe nur Angst das am ende meim Chef ein schlupfloch findet und mir mein teilzeit gehalt zahlt.
Es gibt kein Schlupfloch. Ein Vertrag ist mit Unterschrift gültig und du darfst im BV finanziell nicht benachteiligt werden.
Findest du im Arbeitsrecht, BGB und Mutterschutzgesetz.
Gültig ist immer der aktuelle Vertrag, wenn die Vertragsänderung beispielsweise zum 1.1 vereinbart wurde, gibt es dann auch erst dann die Gehaltserhöhung.
Wichtig ist nur, dass das ganze schriftlich festgehalten wurde, damit du einen Nachweis hast. Von mündlichen Zusagen weis oftmals niemand mehr was.
Herzlichen Dank
Darf ich fragen woher du das weißt?
Ich habe nur Angst das am ende meim Chef ein schlupfloch findet und mir mein teilzeit gehalt zahlt.
Laut Mutterschutzgesetz darf dir kein Nachteil durch die Schwangerschaft entstehen. Und den hättest du, würdest du nicht dein zum Zeitpunkt der Schwangerschaft bzw. BV vereinbartes Gehalt bekommen, das du unschwanger verdienen würdest. Den genauen Paragraphen müsste ich auch erst raussuchen.
Wichtig ist nur dass du vor Bekanntgabe der Schwangerschaft eine unbefristete Vertragsänderung vom Chef unterschrieben hast, sonst könnte er einen Rückzieher machen.
Vielleicht noch zur Info: Zur Berechnung des Elterngeldes werden immer 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes herangezogen. Wenn du also noch nicht schwanger bist, wäre das evtl. interessant für dich, um das Elterngeld noch etwas zu steigern.
Alles Gute!