Ich arbeite Teilzeit in EZ, zurzeit 30h. Die EZ geht bis 2024. Ich möchte meine Stunden nun reduzieren (= 1. Änderung).
Ich möchte auf 25h reduzieren. Mein AG verhandelt nun, dass ich auf 20h gehe und eine halbe Stelle neu ausgeschrieben werden kann.
Mein AG hat mich außerdem gebeten mich festzulegen, ob ich das befristet oder unbefristet wünsche. Bei unbefristet würde es über das EZ-Ende hinaus gehen.
Ich wollte mich da eigentlich gar nicht festlegen und irgendwann, wenn ich möchte, natürlich noch innerhalb der EZ, wieder erhöhen.
Was ist besser? Welche Vor- bzw. Nachteile gibt es?
Teilzeit in Elternzeit
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wenn du es unbefristet machst, kann dir der AG die wiederaufstockung verweigern, wenn du befristet machst, musst du danach wieder deine urspüngliche Leistung erbringen.Was für dich besser ist, muss du selbst entscheiden
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Man kann doch aber die Arbeitszeit ein 2. Mal innerhalb der Teilzeit in EZ ändern. Daher bin ich davon ausgegangen, dass er die Erhöhung dann nicht ablehnen kann.
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Nicht, wenn du einer unbefristeten Verringerung zustimmt, denn die gilt ja über deine EZ hinaus.
Sowas immer nur befristet bis Ende der EZ.