AG möchte dass ich Elternzeit verkürze und Resturlaub nehme

Hallo!

Die Sachbearbeiterin der Personalabteilung hat mich gerade angerufen um mich zu informieren dass sich noch jemand melden wird:

Ich werde Ende Dezember nach 14 Monaten Elternzeit wieder zur Arbeit zurückkehren.
Ich habe noch Resturlaub aus 2020, diesen habe ich bewusst "mitgenommen" um ihn dann 2022 noch in der Hinterhand zu haben. Dies wurde mir auch so zugesichert.

Nun ist es wohl so dass der Urlaubsanspruch verfallen würde wenn ich ihn nicht sofort nehme.

Der Vorschlag seitens der Firma lautet nun: Die Elternzeit offiziell verkürzen und stattdessen Urlaub "verbraten".

Was sagt ihr dazu? Würdet ihr das tun? Hätte ich davon Vor- oder Nachteile? Das wird doch beim Elterngeld angerechnet, oder?

Zur Info: Ich habe noch die Partnerschaftsmonate im Anschluss beantragt, da ich alleinerziehend bin, falls relevant.

Danke für euren Input!

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Auf keinen Fall zustimmen!
Da du Basiselterngeld bekommst, würde dir dein Verdienst voll angerechnet werden, du verschenkst also das Geld.
Rechtlich darf der alte Urlaubsanspruch während der Elternzeit auch nicht verfallen.

Es wird wohl irgendeinen firmeninternen Grund geben, um deinen Urlaubsanspruch möglichst nicht ins nächste Jahr zu nehmen. Das ist aber gewiss nicht dein Problem

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das macht doch keinen Sinn, du bekommst für 14 Monate Geld und könntest im ANschluss deinen Urlaub nehmen

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Diese Variante könnte ich mir auch vorstellen!

Mal sehen was sie morgen sagt, wollte innerlich auf das Gespräch eingestellt sein..😅

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Da verfällt nix, da versucht ein AG nur, keine notwendigen Rückstellungen bilden zu wollen und den Arbeitnehmer unter Druck zu setzen. Im BEEG steht in Paragraph 17, Absatz zwei ganz deutlich

" Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren."

Oder auch: nix da, da verfällt nichts, du bleibst in Elternzeit!

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Nein bloß nicht machen. Da haben die auch gar kein Recht zu.

Allerdings könntest du den Resturlaub bis März aufbrauchen.

Ein Grund, warum die das gerne möchten ist, dass jeder Urlaubstag ja einen gewissen Geldwert hat. Dieses Geld muss ein AG auf ein extra Konto hinterlegen, da du ja theoretisch kündigen könntest im Januar und dir Urlaub ausbezahlt werden muss dann. Das Geld fehlt den AGs dann erst mal. Daher ist Resturlaub sehr ungünstig für einen AG, aber nicht dein Problem.

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Ich danke euch ganz herzlich, das hat mir sehr weitergeholfen.. 🤗

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Du solltest deinen AG darauf hinweisen, dass der Resturlaub erst am 31.12.22 verfällt.

Er kann ja gerne selbst im entsprechenden Gesetz nachschauen.

Ich würde selbstverständlich die Elternzeit NICHT verkürzen.

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Wenn du den Urlaub nicht nehmen kannst z.B wegen Krankheit oder Elternzeit verfällt er nicht, du kannst ihn dann später nehmen oder dir auszahlen lassen wenn dein Arbeitgeber zustimmt. Ich würde mich zu nichts drängen lassen.