Aufhebungsvertrag- was muss ich beachten?

Hallo,
in einem früheren Beitrag von mir hatte ich bereits einige Probleme geschildert, weshalb ich lieber eine neue Arbeitsstelle antreten möchte. Leider klappt es nun doch nicht mehr mit dem neuen Job, da coronabedingt noch mehr Personal reduziert werden muss und eine korrekte Einarbeitung nicht erfolgen kann. Zu meiner alten Arbeitsstelle kann ich auch nicht zurück, da meine Chefin mir mehrmals deutlich gemacht hat, dass sie keinen Sinn sieht, nach so langer Elternzeit arbeiten zu kommen und dann auch noch „nur“ für 25 Stunden und wir beide hatten ja früher schon unsere Differenzen. Sie sagte mir neulich, sie könne mir aus betrieblichen Gründen kündigen (aha) aber sie wolle diesen Schritt nicht gehen und will, dass ich lieber kündige und einen anderen Job suche (mache ich auch) aber kündigen wollte ich erst, wenn ich die neue Stelle auch sicher habe. Nun hatten wir über einen Aufhebungsvertrag gesprochen. Sie meinte, sie meldet sich diesbezüglich nochmal. Jedoch Vorteile würde mir dieser Aufhebungsvertrag nicht bringen. Warum schlägt sie diese dann überhaupt vor??
Jetzt warte ich auf den nächsten Anruf und versuche mich schlau zu machen, worauf ich alles achten sollte. Eine Abfindungssumme wird sie mir sicher nicht zahlen. Und da sie mich nicht leiden kann, wird sie mir sicher irgendwas andrehen wollen. Ich bin noch bis nächstes Jahr Juni in Elternzeit. Bin seit 2013 dort angestellt. Bin seit Ende 2017 in Elternzeit.
Habt ihr Tipps für mich? Vor allem juristische?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße,
Cheesie

1

Hallo,
Lass dich unbedingt kündigen, damit du Arbeitslosengeld erhälst. Eventuell steht dir auch ne Abfindung zu. Und eine Kündigungsfrist muss dein Arbeitgeber auch einhalten.
Der Aufhebungsvertrag bringt dir nur Nachteile.
Lg

4

Hi,
danke für deine Antwort.
Kann man das auch in einem Aufhebungsvertrag festlegen, dass der AG mich kündigt? Liebe Grüße

11

Hallo,
nein damit wirst du bezügl. Arbeitslosengeld nicht durchkommen.

weiteren Kommentar laden
2

Was hast du denn für eine Stelle vor der EZ gehabt, Vollzeit oder bereits die 25h? Anspruch hast du auf die alte Stundenzahl gemäß Vertrag.
Ist es ein Kleinbetrieb? Davon hängt ab, wie leicht sie kündigen kann.
Aufhebungsvertrag ohne Abfindung würd ich nur machen, wenn dann gleich eine neue Stelle anschließt.

5

Hi, ich habe vor der Elternzeit 40 Stunden die Woche gearbeitet.
Und war danach ununterbrochen in Elternzeit (zwei Schwangerschaften)
Es ist ein Betrieb mit 20 Mitarbeitern.
Ich habe am Montag ein Bewerbungsgespräch für eine neue Stelle. Mal sehen wie es läuft. Würde die neue Stelle natürlich sehr gerne annehmen, wenn die mich auch haben wollen.

8

Also, wenn du die 40h aus deinem Vertrag nicht erfüllen kannst, musst DU kündigen, denn du kannst ihn ja nicht erfüllen.
Wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen werden soll über eine geringere Stundenzahl ist die Verhandlung komplett offen, da müssen sie dir kein passendes Angebot machen.
Wenn es um TZ in Elternzeit geht, ist die Begründung für den Arbeitgeber es abzulehnen etwas schwieriger, allerdings (leider) in den meisten Fällen dann doch mit Lage der Arbeitszeiten etc. begründbar.

weitere Kommentare laden
3

Grundsätzlich unterschreibt man als Arbeitnehmer keine Aufhebungsverträge um die man nicht selber gebeten hat (z.B. wegen neuen Jobangebot).

Wenn sie keinen Sinn sieht, dass du wiederkommst, soll sie dich kündigen. Lass dir bitte keine Rechte nehmen, nur um es dem AG leichter zu machen!

6

Okay, kann ich dem AG sagen, dass sie mich einfach kündigen soll? AG sagt, sie könne mich aus betrieblichen Gründen kündigen aber möchte ungern diesen Schritt gehen. Hä wieso?
Also ich bin auch noch in Elternzeit bis Juni 2022, heißt, sie kann mich in dieser Zeit nicht so einfach kündigen, oder?
Wenn, dann wird es danach einfacher.
Also wie ich sie verstanden habe, will sie lieber, dass ich kündige und mir was Neues suche. Aber so einfach will ich es ihr auch nicht machen. Ich habe unter ihr sehr gelitten. Glaube nur wegen ihr, hatte ich damals ein Beschäftigungsverbot während der zweiten Hälfte der Schwangerschaft bekommen, weil ich in dieser Zeit sehr starke Wehen hatte und eine Frühgeburt drohte.

7

Wenn sie dich aus betrieblichen Gründen kündigt macht sie sich rechtlich ggf angreifbar, bzw. verschlechtert ihre Position. Für sie ist der Aufhebungsvertrag vorteilhafter.

Während der Elternzeit hast du eh Kündigungsschutz. Den zu umgehen, wäre an sehr hohe Hürden gebunden.

weitere Kommentare laden
22

Ich würde weder Aufhebungsvertrag unterschreiben noch kündigen.

Wie viele Stunden arbeitest du jetzt bzw möchtest du in Elternzeit arbeiten? Wie viele nach der Elternzeit?

25

Ich würde während der Elternzeit 25 Stunden arbeiten gehen und nach Ende der Elternzeit entweder weiterhin 25 Stunden oder 30

26

Dann würde ich die Elternzeit erst einmal verlängern und nur weil du die Frist verpasst hast heißt es ja nicht, dass abgelehnt werden kann.

Deine Teilzeit in Elternzeit fängt einfach später an.

Der AG hat übrigens ab Antrag deinerseits 4 Wochen Zeit, diesen abzulehnen. Verpasst er dies, dann gilt dein Antrag als genehmigt! Und zwar genau so, wie du es haben wolltest.

Zurücklehnen, abwarten , neuen Job suchen und dann erst kündigen.

Aufhebungsvertrag natürlich nicht unterschreiben