Wenn sich der Beginn des Mutterschutzes ändert…

Hallo zusammen,

Errechneter ET (13.1.21) und korrigierter ET (16.1.21) - mein AG hat damals allerdings den 13.1. benutzt, um meinen letzten Arbeitstag zu ermitteln.
Somit beginnt mein Mutterschutz am 2.12. An diesem Tag habe ich auch meinen nächsten Vorsorgetermin und werde ja den Zettel erhalten, damit ich das Mutterschaftsgeld bei der Kasse beantragen kann.
Am 20.12. habe ich erst den nächsten Termin in der Klinik und dort werden Nägel mit Köpfe gemacht. Es sieht sehr nach Kaiserschnitt aus. Also erfahre ich letztendlich erst an diesem Tag wann der genaue ET ist und er wird ja definitiv eher sein!

Bekomme ich dann noch einmal einen Zettel für die Kasse zum Berichtigen oder ist das erst einmal egal?

Wird die „fehlende“ Zeit hinten drangehängt?

Hat damit jemand Erfahrungen?

Grüße an alle.

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Der Mutterschutz berechnet sich aus der Zeit vor dem berechneten ggf korrigierten ET für die Zeut davor und dem tatsächlichen Entbindungstermin für die Zeit danach.

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Huhu, so lange es kein Frühchen wird, hast du immer 14 Wochen Mutterschutz. Heißt die Tage, die vor der Entbindung zu wenig hattest, werden hinten dran gehängt.

Das ist auch wichtig fürs Elterngeld, da dadurch ggf. aus min. 2 Monaten Basiselterngeld auch 3 werden können.

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Der Beginn Deines Mutterschutz ändert sich nur, wenn der ET sich ändert. Dein ET ändert sich ja aber nicht durch einen Kaiserschnitt. Die tatsächliche Geburt ist nur ein paar Tage vor ET.
Du gehst weiterhin an dem gleichen Datum in den Mutterschutz und ab da sind es mind. 14 Wochen. Wenn das Kind doch nach ET kommt, wird der Mutterschutz entsprechend verlängert.