Erneutes Elterngeld wie berechnen?

Ich bin nicht der grosse FinanzMensch. Daher brauche ich mal wieder eure Hilfe.
Das 1. Kind kam im 12.2020 zur Welt und ich habe bis zum 1. Geburtstag Elternzeit und bekomme das Basis Elterngeld. Danach geh ich wieder arbeiten und mein Partner hat 2 Monate Elternzeit.
Da wir uns schon immer mehr als nur 1 Kind wünschen, üben wir bereits für das nächste Kind. Jetzt habe ich aber Angst, dass ich dann beim 2. Kind deutlich weniger Elterngeld bekomme.
Hier die theoretische Rechnung. Sollte ich im 01/22 erneut schwanger werden, dann wäre ET vermutlich im September und der Mutterschutz beginnt irgendwann im August. Zur Bemessungszeitraum würde dann 07/21 - 07/22 zählen. D.h. Ab Dezember 21 bis Juli 22 zählt mein Netto erhält. Vom 07/21 - 11/21 war ich in Elternzeit. Das wird ausgeklammert. Stattdessen werden diese vier Monate aus den 4 letzten Monaten vor dem Mutterschutz des 1. Kindes genommen. Richtig? Oder habe ich einen Denkfehler gemacht?

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Hallo,

bei der Elterngeldberechnung eines weiteren Kindes werden regulär ja 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes herangezogen.
Fallen in diese 12 Monate die ersten 12 Lebensmonate eines Geschwisterkindes mit Basiselterngeldbezug bzw. die ersten 14 Lebensmonate mit ElterngeldPlusbezug, so können diese ausgeklammert werden und das Einkommen von vor dieser Elternzeit wird herangezogen.
Zusätzlich erhält man einen Geschwisterbonus, bis das ältere Kind drei Jahre ist.

Deine Rechnung müsste also stimmen.

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Es ist eigentlich recht einfach: EZ bis 14 Monate und MuSchu kann man ausklammern.
Geht man also nach einem Jahr Elternzeit wieder wie zuvor Vollzeit arbeiten, hat man keine Nachteile.
Nachteile hast du nur, wenn du jetzt nur noch Teilzeit arbeitest.

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Stelle dir einfach einen Zeitstrahl vor.

Vollzeitarbeit - MuSchu/EZ - Vollzeit

Oder

Vollzeit - MuSchu/EZ - Teilzeit


Den Mittelteil klammerst du in der Berechnung aus

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Kleine Korrektur: Elternzeit kann man nicht ausklammern, nur Elterngeld.

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Also, Elterngeld wird vom Bruttogehalt berechnet und ausgeklammert wird nicht Elterzeit sondern Elterngeld. Das nur zur Info 😊

Bei dir würden nach Deinen Angaben die Monate 8/21 bis 7/21 zählen (12 vorm Mutterschutz), da du aber bis Dezember Basiselterngeld bekommen hast zählen 1/22 bis 7/22 das Gehalt und 5 Monate vorm vorigen Mutterschutz.