Weihnachtsgeld in Beschäftigungsverbot?

Hallo :) ich habe eine Frage an alle die während der Zeit in der es Weihnachtsgeld gibt im Beschäftigungsverbot sind/waren oder sich auskennen. Ich bekomme normalerweise im Dezember Weihnachtsgeld in Form von meinem halben Gehalt, in januar nochmal. Dieses Jahr habe ich heute fast 400€ weniger bekommen als normalerweise. Ich bin seit Ende September im Beschäftigungsverbot. Dürfen die da einfach so kürzen, nur weil ich weniger gearbeitet habe dieses Jahr? Im Internet steht nein, aber hat jemand Erfahrungen damit ? :) sonst hätte ich ja knapp 800 weniger, nur weil ich in Beschäftigungsverbot bin.

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Huhu, nein es darf dir nicht gekürzt werden, wenn es alle bekommen.

Ist gesetzlich sogar geregelt im Mutterschutzgesetz.

Am besten gleich morgen anrufen!

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Das kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag / der Betriebsvereinbarung steht. Wenn da der Frewilligkeitsvorbehalt korrekt drinsteht und das Ganze auch noch als Bonus für erbrachte Leistungen formuliert ist, dann kann der AG Weihnachtsgeld zahlen an wen und wie hoch er will.

Grüsse
BiDi

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Im Prinzip hast du Recht, aber wenn alle anderen Weihnachtgeld bekommen steht es der TE auch zu.

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Nein, nicht unter den beschrieben Voraussetzungen. Ich arbeitete mal in einer Firma, da bekamen plötzlich alle unterschiedliches Weihnachtsgeld. Manche nix, manche ein halbes Monatsgehalt, andere ein volles. Und eben weil in den Arbeitsverträgen von 'leistungsabhängigem Jahresbonus' die Rede war, war das auch rechtlich ok.

Grüsse
BiDi

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Hallo,
nein, es darf dir kein Nachteil aus dem BV entstehen... Ich habe mein reguläres Weihnachtsgeld erhalten. Dein AG muss dir dein normales Weihnachtsgeld auszahlen. Ich werde sogar obwohl ich dann in Elternzeit bin, im kommenden Sommer mein "Urlaubsgeld" erhalten...
Alles gute!