Minijob in Kurzarbeit

Hallo
Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Ich habe vor ein paar Wochen einen Minijob angenommen. Die Firma in der ich hauptberuflich tätig bin, ist seit über einem Jahr in Kurzarbeit. Bis jetzt gilt die Regelung, dass Minijobs anrechnungsfrei bleiben bis zu. 31.12.21. Wurde diese Regelung verlängert bis zum 31.03.22 ? Im Internet lese ich fast überall das die alte Regelung gelten soll und Minijobs wieder auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Auf jobrecht.de habe ich aber gelesen das die Lockerung verlängert werden soll und die Minijobs noch bis März 2022 anrechnungsfrei bleiben sollen. Weiß jemand mehr?