Anwartschaftszeit nicht erfüllt?

Hallo,
ich bin leider in einer etwas doofen Situation.
Ich bin noch bis Ende Juni 2022 in Elternzeit. Meine Chefin hat deutlich gemacht, dass ich besser was Anderes suchen soll. Sie sagte mir, sie könne mich ohnehin nicht für nur 25 Stunden die Woche beschäftigen. 30 Stunden sollten es schon sein. Dann wollte sie, dass ich von selbst kündige. Habe aber dadurch nur Nachteile und daher kommt das für mich erst in frage, wenn ich auch wirklich einen neuen Job in Aussicht habe. Bewerbungsgespräche hatte ich bereits einige aber mit einer Antwort solle ich erst in 2-3 Wochen rechnen, da es dauern kann.
Ich sagte meiner Chefin, dass ich im Falle einer Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag (ohne Abfindung) mit einer Sperre vom Arbeitsamt rechnen muss.
Sie sagte mir, dass sei nicht relevant, da ich sowieso kein Arbeitslosengeld bekommen würde, weil ich die Anwartschaftszeit nicht erfülle. Ich habe zwar in den letzten drei Jahren nicht gearbeitet (Elternzeit) aber zählt die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zum 3.Lebensjahr nicht auch?
Also müsste ich nicht trotzdem dann Arbeitslosengeld bekommen? Kennt sich jemand da aus?
Meine Chefin sagt nämlich, ob ich nun selber kündige oder sie mich kündigt spielt keine Rolle, da ich so oder so kein Arbeitsosengeld bekommen werde. Hat sie recht?
Wäre für jeden Tipp dankbar.
Liebe Grüße,
eure cheesie

1

Natürlich hat sie nicht recht.
Du kannst dich gern bei dem Arbeitsamt beraten lassen, wenn du dir unsicher bist.

Wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, hast du deine Anwartzeit erfüllt.

SIE kann dich gar nicht kündigen derzeit. Sie kann dich erst am ersten Arbeitstag kündigen.
Du könntest kündigen…mit allen dir daraus entstehenden Nachteilen

2

Ja, deswegen drängt sie mich auch die ganze Zeit zur Kündigung.
Das wäre die optimale
Lösung. Oder ich lasse einfach meine Elternzeit auslaufen und soll mir in der Zwischenzeit einen neuen Job suchen, sagte sie.
Aber was ist denn, wenn ich keine 30 Stunden Teilzeit arbeiten kommen kann und auf beispielsweise 20 Stunden bestehe und Chefin diese dann ablehnt. Dann kann ich doch theoretisch gekündigt werden oder?

3

Also. Wenn du VOR der Elternzeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, erfüllst du natürlich die Anwartschaftszeit für ALG I. Die Erziehungszeit von maximal 3 Jahren pro Kind wird angerechnet, also quasi ausgeklammert. Deine Chefin erzählt also Quatsch.
Du solltest AUF KEINEN FALL selber kündigen - schon gar nicht jetzt schon! Sondern natürlich frühestens zum Ende deiner Elternzeit und auch nur wenn du einen neuen Job hast! Du hättest dadurch nur Nachteile.

Mit der Teilzeit nach der Elternzeit ist es nicht so einfach und kommt zb auch auf die Größe der Firma an. Kannst du hier nachlesen: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq

Grundsätzlich gilt: Teilzeitantrag 3 Monate vor Ende der Elternzeit schriftlich stellen. Der Arbeitgeber muss dann reagieren. Und ja, theoretisch kannst du am ersten Tag nach deiner Elternzeit gekündigt werden. Aber auch das ist natürlich grundlos nicht so einfach.
Also lass dir erstmal nichts einreden von deiner Chefin. Informier dich, halte alle Fristen ein und schau dich parallel nach was Neuem um.

8

Hi,
danke für deine Antwort.
Ja vor der Elternzeit habe ich viele Jahre in der Firma Vollzeit gearbeitet. Also mehr als 12 Monate. Gilt diese Regel auch, wenn man während der Elternzeit noch mal schwanger geworden und dann im Anschluss (ohne Teilzeitarbeit zwischendurch) erneut in Elternzeit war?
Ich will auch noch nicht kündigen. Erst wenn ich sicher was habe. Meine Chefin möchte allerdings, dass ich meinen Teilzeitantrag mit 20 Stunden zurückziehe und entweder kündige oder die Elternzeit auslaufen lasse und dann kündige.

11

Ja soweit ich weiß gilt es auch bei mehreren Erziehungszeiten hintereinander. Es dürfen nur nicht mehr als 3 Jahre pro Kind sein.

Lass dich von deiner Chefin nicht bequatschen! Wenn sie dich loswerden wollen, weil sie dir keinen 20 Stunden Vertrag geben wollen, dann sollen sie dir einen Auflösungsvertrag mit anständiger Abfindung anbieten!

4

Mal was anderes:

Wenn du jetzt schon was neues suchst und jetzt schon Kinderbetreuung hast, dann kannst du auch jetzt während der Elternzeit SLG I beantragen und bekommst es!

Dafür braucht es keine Kündigung!

9

Wirklich? Meine Arbeitsvermittlerin meinte, solange ich noch in einem Beschäftigungsverhältnis wäre, ginge das nicht. Ich kann mich zwar jetzt schon Arbeitssuchend melden aber mehr nicht.

12

Ja, das ist wirklich so. Hatte ich selbst, wissen aber nicht alle. Meine Sachbearbeiterin damals auch nicht, aber der Herr aus der Leistungssbteilung.

weitere Kommentare laden
5

die ERziehungszeiten deines KIndes zählen nicht, werden aber ausgeklammert, du musst vorher also deine Zieten voll haben und ein Grudnanspruch besteht ab 3 vollen Arbeitsjahren, solltest du die gar nicht haben, bist du eh raus. dannach muss man in 2 Jahren mind 1 Jahr gearbeitet haben und demantsprechende wir die Laufzeit berechnet

6

Die TE ist nicht in Erziehungszeit sondern in Elternzeit! Diese sowie Mutterschutzzeiten zählen sehr wohl mit!

7

Und das zählt in welchem Land?

Schon allein durch die Tatsache, dass sie 1 Jahr (oder mehr) in Elternzeit war UND zuvor versicherungspflichtig beschäftigt war (da reicht im Grunde 1 Tag) erfüllt sie die Anwartschaft.

„Die Anwartschaft haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Dabei gilt die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes als versicherungspflichtige Zeit, wenn Sie unmittelbar vorher versicherungspflichtig beschäftigt waren und sich mit dem Kind gewöhnlich im Inland aufhalten und bei einem Aufenthalt im Ausland Anspruch auf Kindergeld haben (§ 26 Abs. 2a Satz 1 SGB III).“ (Quelle: https://alster-rechtsanwaelte.de/arbeitslosengeld-nach-elternzeit/ )

weiteren Kommentar laden