Arbeitszeugnis einklagen

Hallo zusammen,

Vielleicht kennt sich ja von euch jemand rechtlich aus: mein Arbeitgeber, ein großer Weltkonzern, stellt standardmäßig 2er-Arveitszeugnisse aus. Egal ob der Mitarbeiter gut oder schlecht war.

Nun habe ich das Arbeitsverhältnis beendet mit einem Aufhebungsvertrag (noch nicht unterschrieben; selbst gewünscht, lange Geschichte). In dem Vertrag steht ich bekomme auch eine 2 im Zeugnis. Nun bin ich aber keine 2, das weiß auch meine Vorgesetzte - sie wird nur leider nicht die 🥚 haben sich durchzusetzen...

Ich werde mich aber keinesfalls mit einer 2 zufrieden geben, denn das spiegelt nicht meine Leistung wider und es geht um meine Zukunft.

Müsste ich es jetzt einklagen, würde man hier von der Rechtschutz Unterstützung bekommen oder muss ich mir das selbst leisten?

Hat hier jemand Erfahrungen?

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Das kann dir nur dein Rechtsschutzanbieter sagen ob und wie du Arbeitsrecht mit abgesichert hast.

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Und da gibt es jetzt keinen Verhandlungsspielraum mehr im Zuge des Aufhebungsvertrags? Bei einem Weltkonzern gibt es doch vermutlich jährliche Nitarbeiterjahresgespräche, Zielerreichungsgespräche, Abrechnung leistungsorientierter Vergünstigungen. Da wirst du doch nachweisen können, dass du „keine 2“ bist. Dann dürfte sich das doch verhandeln lassen?

Hast du denn schon einen Anschluss-AG? Ich glaub dann wäre mir das egal.

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Achso: wenn du den Aufhebungsvertrag jetzt unterschreibst, in den das explizit geregelt ist, was du bekommst - dann kann dir da hinterher auch kein Arbeitsrechtler mehr helfen. Ich würde mich jetzt bei der Verhandlung des Vertrages arbeitsrechtlich beraten lassen.

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Wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, in dem die Note für's Arbeitszeugnis festgelegt ist, dann unterschreibst Du die Note. Im Nachgang eine Vertragsbedingung ändern, ist dann eher schwierig. Vor allem weil es wohl durchaus üblich ist, die Note des Arbeitszeugnis im Aufhebungsvertrag festzulegen. Wenn Du ein 'sehr gut' möchtest, solltest Du das so in den Aufhebungsvertrag schreiben lassen.

Die Rechtsschutz zahlt nur, wenn auch Arbeitsrecht im Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nur dann, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Und das sehe ich - siehe oben - eher nicht.

Grüsse
BiDi

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Eine Freundin und ehemalige Kollegin musste sich ihr Arbeitszeugnis vom ehemaligen Arbeitgeber einklagen - sie hatte ein gutes bis befriedigendes Zeugnis bekommen. Sie hatte rechtliche Unterstützung von der Gewerkschaft. Diese riet ihr dazu, sich mit dem Zeugnis zufrieden zu geben, es sei denn, sie könne nachweisen, dass ihre Leistungen besser waren.

Hast du Zwischenzeugnisse oder Beurteilungen, die deine Arbeitsleistung besser als 2 belegen? Wenn nicht, wirst du kaum Aussicht auf Erfolg haben und es ist fraglich, ob ein Rechtstreit dann Sinn macht.