Nach Mutterschutz erst Urlaub abbauen, dann Elternzeit?

Hallo Zusammen, ich musste unerwartet ins Krankenhaus und damit ins vorzeitige BV. In Summe werde ich jetzt noch über einen Monat Urlaub ansammeln. Nun stellt sich mir die Frage wie ich den am besten abbaue. Es wäre doch sinnvoll direkt nach dem Mutterschutz einen Monat Urlaub zu nehmen und dann erst in Elternzeit zu gehen, oder? Ich habe nämlich für das Jahr 2022 noch einen 40h-Arbeitsvertrag und würde ein entsprechend höheres Gehalt bekommen sowie höhere Ansprüche für Urlaubs- und Weihnachtsgeld erwerben. Sollte ich den Urlaub erst nehmen bevor ich wieder zur Arbeit zurückkomme bekomme ich mein Gehalt ja nur auf Basis von Teilzeit. Da ich in einem Großkonzern arbeite ist das Thema Kündigungsschutz nicht relevant. Übersehe ich da einen Fallstrick? Was meint ihr?

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Du hast da einen Denkfehler ... dein Urlaubsanspruch bleibt bestehen und kann nach der Elternzeit genommen werden. Unabhängig von einer Teilzeitanstellung kannst du z.B. den Urlaub oder einen Teil davon im Anschluss an die Elternzeit nehmen und Teilzeit erst später beginnen.

Weiterhin ist der Urlaub so zu vergüten wie er erwirtschaftet wurde! D.h. auch im Falle einer Teilzeittätigkeit ist der Urlaub dann mit dem Vollzeitgehalt aus der Zeit in der er erworben wurde zu vergüten! Da musst du dann nur mit deiner Lohnabrechnungsstelle aufpassen das diese das beachten!

Nimmst du den Urlaub nach dem Mutterschutz musst du genau auf den Beginn des Elterngeldbezug achten. Jeglicher Verdienst (auch Urlaubsvergütung) innerhalb des Lebensmonats wird auf das Elterngeld angerechnet. Dein Urlaub muss dann also vor Beginn eines Lebensmonats enden damit dir nicht Elterngeld gekürzt wird.

Kündigungsschutz ist für diese Konstellation (Urlaub direkt nach Mutterschutz) im Standardfall (ohne extreme Frühgeburt) unkritisch da dieser ja auch 4 Monate nach Entbindung greift.

Ob die Variante für einen Anspruch Weihnachtsgeld in dem Jahr wichtig ist musst du anhand der betrieblichen Regelungen dazu prüfen aber meines Erachtens verschiebt sich der Anspruch ja nur da die Vergütung für den in Vollzeit erworbenen Urlaub ja gleich bleibt.... besprich das mal mit deiner Lohnabrechnungsstelle wie die das dann berechnen.

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Vielen lieben Dank für deine Antwort, dass der Urlausanspruch zu vergüten ist wie er erworben wurde war mir neu. Dann ruf ich mal bei meinem Entgeltabrechner an :-)

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Du kannst aber auch nach der Elternzeit für die Zeit des Urlaubs in Vollzeit "zurückkommen" und dann ab dem Tag nach deinem Urlaub einen Teilzeitantrag stellen

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Ich werde es so machen,nach dem Mutterschutz nehme ich meinen Resturlaub, beginne mit der Elternzeit und Elterngeld entsprechend später, sodass mir mein Resturlaub nicht auf das Elterngeld angerechnet wird.
Ich habe nämlich auch vor nach der Elternzeit weniger zu arbeiten und wollte da meinen Urlaubsanspruch aus einer Vollzeitstelle nicht "verschenken".

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Das ist eine schlechte Idee.

Zumal der Urlaub bezahlt werden muss wie er erworben wurde! Schau dir bitte die Erklärung von smokefighter weiter obenan!

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Ich finde das überhaupt keine schlechte Idee, ich bekomme einen Monat mehr mein volles Gehalt und verschenke auch nichts an Elterngeld.

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