Hallo,
Ich hab eine Frage zum Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft.
Da ich gemobbt werde, bin ich seit letztem Jahr krankgeschrieben und beim Anwalt. Als Diagnose wurde Angststörung eingetragen. Nun bin ich schwanger und meine Frauenärztin sagt, mein behandelnder Arzt soll mir nach Ende der aktuellen AU aus dem gleichen Grund ein Beschäftigungsverbot ausstellen.
Nun meine Frage: geht das überhaupt?
Ich hab gelesen, der AG könnte dann behaupten, dass ich generell nicht arbeitsfähig wäre und mich zum Betriebsarzt schicken. Und wenn dieser sagt ich sei nicht arbeitsfähig, würde niemand zahlen. Der AG nicht, weil das BV in dem Fall nicht zählen würde und die Krankenkasse nicht, weil ich keine AU habe. Ich bin da echt verwirrt und gerade etwas überfordert was ich tun soll. Ich will natürlich nicht schwanger ohne Geld da stehen..
Beschäftigungsverbot nach langer AU
Es ist richtig, dass du nur ein BV bekommen kannst, wenn du grundsätzlich arbeitsfähig bist. Ein BV vom Arzt gibt es ansonsten nur, wenn durch die Arbeit deine Gesundheit oder die Gesundheit des Babys gefährdet wäre. Also in der Regel wenn es Komplikationen in der Schwangerschaft gibt.
Wenn du grundsätzlich wegen deiner Angststörung nicht arbeitsfähig bist, dann könnte es mit dem Betriebsarzt so eintreten wie du befürchtest
Dankeschön! Ich hab seit 3 Wochen Komplikationen und muss mich schonen. Darf deswegen auch nicht arbeiten, weil es sonst zu einer Fehlgeburt führen könnte. Gründe für ein Beschäftigungsverbot sind also da. Deswegen hat sie es auch gesagt. Nur möchte sie eben, dass es meine Ärztin (also die mich die ganze Zeit schon krank geschrieben hat) ausstellt.
Das macht aber keinen Sinn. Wenn das Gründe für ein BV sind, kann deine Frauenärztin dieses ausstellen.
Ich würde da jetzt nichts in die Wege leiten.
Du bist jetzt schon so lange AU, obwohl du selbst sagst, dass du im HO hättest arbeiten können. Das klingt für mich, als wenn man dir auch einen Strick draus drehen könnte.
Du hast doch einen Anwalt. Frag ihn doch mal. Er kennt sich vielleicht mit diesen speziellen Fragen nicht gut aus, kann dir aber eine Einschätzung dazu geben, was es für das laufende Verfahren bedeutet, wenn du dich plötzlich wieder arbeitsfähig meldest.
Habt ihr eigentlich den Ursprungspost gelesen???
Ich bin krank geschrieben wegen Mobbing. Bin deswegen beim Anwalt und es geht vor Gericht. Es geht um diesen Arbeitgeber! Bei einem anderen Arbeitgeber findet das Mobbing logischerweise nicht statt, also wieso ich bei einem anderen AG nicht wieder arbeitsfähig sein?
Wahnsinn, was es hier für garstige Weiber gibt die einem alles mögliche unterstellen ohne die Situation zu kennen!
Vielleicht willst du auch nicht wahrhaben, dass die Gesetzeslage nun mal eindeutig ist?
du willst aber bei DIESEM arbeitgeber ins bv. dafür müsstest du bei DIESEM arbeigeber arbeitsfähig sein.
warum sind andere garstige weiber, wenn man dir sagt, daß deine rosinenpickerei so nicht passt?
nicht wir unterstellen dir etwas, sondern du hast ganz alleine die ursache gesetzt.
du willst ein bv - dafür musst du arbeitsfähig sein.
nach deinen angaben bist du es - dann ist deine krankschreibung - freundlich ausgedrückt - nicht korrekt.
bist du es aber nicht - bei DIESEM arbeitgeber, kannst du dich auch nicht bei demselben gesundschreiben lassen und dann ins bv gehen.
du aber möchtest mit zweierlei maß messen und dir für dich die rosinen rauspicken. so geht das nunmal nicht. aber mach ruhig - erzähl uns dann vom gerichtsverfahren - das dürfte für dich nicht so prickelnd ausgehen.