Stillbeschäftigungsverbot und Elterngeld

Hallo zusammen!
Ich habe eine etwas komplizierte Frage, aber vielleicht kennt sich ja wer aus!
Gibt es die Möglichkeit, während man bei der Hauptbeschäftigung in Elternzeit ist, bei einem Minijob in einem Stillbeschäftigungsverbot zu sein? Und wie würde sich die weitere Gehaltszahlung aus dem Minijob aufs Elterngeld auswirken? Ich werde aus den Rechnern nicht schlau...
Danke im Voraus!

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für Stillen bekommst du kein BV, sondern kannst nach Hause gehenund es wird bezahlt

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Natürlich kann man auch fürs Stillen ein BV bekommen. Wenn man mit Stoffen etc arbeitet, die in die Muttermilch über gehen zb. Ist sehr selten.

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Vielen Dank, so habe ich es jetzt auch erstmal gelesen!

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„ Gibt es die Möglichkeit, während man bei der Hauptbeschäftigung in Elternzeit ist, bei einem Minijob in einem Stillbeschäftigungsverbot zu sein?“
Ja natürlich gibt es die. Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun.

„ Und wie würde sich die weitere Gehaltszahlung aus dem Minijob aufs Elterngeld auswirken?“
Genauso, als würdest du kein BV erhalten. Das macht also keinen Unterschied, außer du hast vielleicht Zuschläge, die im
BV anders versteuert werden würden.

„Ich werde aus den Rechnern nicht schlau...“
Es gibt im offiziellen Rechner vom
Bundesministerium einen Punkt, da gibt man Einkünfte während des Bezugszeitraums ein. Da gibst du quasi ein, was du im
Bezugszeitraum in deinem Nebenjob verdienen würdest und der Rechner spuckt dir das finale Elterngeld aus 😊

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Vielen Dank für Deine Antwort! Ich habe mit meiner Arbeitgeberin gesprochen, sie schaut, ob es auf mich zutrifft!