Elterngeld fürs 2 Kind

Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mir helfen, im Web habe ich leider nichts gefunden.

Ich überlege in der Elternzeit ein bisschen teilzeit zu arbeiten. Nun frage ich mich, wie das Eltergeld berechnet wird wenn ich im Anschluss ein zweites Kind bekomme. Ist dann die Berechnungsgrundlage das Geld was ich teilzeit in der Elternzeit bekommen habe? Das wäre ja sehr gering, wenn ich nur ein paar Stunden arbeite. Oder wird das Geld vor der ersten Elternzeit genommen, womit ich den Maximalsatz hätte.

Hoffe ich konnte das verständlich erklären.

Schon mal vielen Dank an die klugen Köpfe hier!

Liebe Grüße
Mendi

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Hi 👋
Also auch beim zweiten Kind gelten die 12 Monate vor Mutterschutz als Berechnungsgrundlage, nur die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 können ausgeklammert werden, wenn du in dieser Zeit Elterngeld bezogen hast. So lange dein 1. Kind noch unter 3 ist bekommst du noch 10% Geschwisterbonus.

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Rund um Seite 47 der offiziellen Elternzeit- und Elterngeldbroschüre vom Familienministerium findet sich was zu "Zeiten überspringen"

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/185424/4f4dfe65785c7c84a45c3011dcf555bf/elterngeld-und-elternzeit-24-auflage-data.pdf

So viel zu "im Web habe ich leider nichts gefunden".
Die Frage kommt hier außerdem im Schnitt ein bis zweimal die Woche... ein bisschen scrollen im Forum hilft da auch weiter :)

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Super, vielen Dank!

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Ganz genau. Wie schon gesagt kommt es auf den Abstand zwischen den Kindern an.
Dad gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind bekommst du, wenn die Kinder höchstens 16 Monate auseinander sind, da der neue Mutterschutz sowie die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 aus der Berechnung ausgeklammert werden können. Alle sonstigen Monate gehen mit dem Verdienst (Anteilzeitarbeit oder 0€ wenn keine Arbeitstätigkeit) in die Berechnung ein. Fehlen Monate, werden noch Monate von vor der Mutterschutz von Kind 1 herangezogen.

Finanziell ist also ein geringer Abstand günstig, oder ein möglichst hoher Verdienst zwischen den Kindern

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Ohje, da haben sich einige Autokorrektur-Fehler eingeschlichen. Es soll natürlich in der Klammer heißen: Teilzeitarbeit oder 0€ wenn keine Arbeitstätigkeit.