Eingruppierung nach Elternzeit

Hallo ihr Lieben,

ich arbeite im Öffentlichen Dienst und plane mit meinem Mann planen ein zweites Kind zu bekommen. Nun hat uns unser Vorgesetzter mitgeteilt, dass er weiterhin in Verhandlungen mit dem Vorstand ist, dass wir alle eine höhere Entgeltgruppe erhalten.

Da das nicht von heut auf morgen passieren wird, frage ich mich, ob das auch für mich gilt, wenn die Entgeltgruppe für meine Stelle während meiner Elternzeit angepasst wird oder ob der AG damit argumentieren kann, dass er mich nur zu den Konditionen weiter beschäftigen muss die ich vor meiner EZ hatte.

Ich hoffe das reicht an Informationen zu meiner Frage und vielleicht hat schon mal jemand Erfahrungen dazu gesammelt.

Vielen Dank im Voraus!

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Eine Höhergruppierung geht nur dann wenn sich eure Stellenbeschreibungen auch ändern. Das heisst, ihr bekommt auch höher wertige Aufgaben, die ihr erledigen müsst. Einfach so eine Höhergruppierung, ohne dass sich eure Aufgaben ändern geht nicht.
Oder meinst du eine Verkürzung der Stufenlaufzeit? Die ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Dass sich die Stellenbeschreibung ändern muss, ist schon richtig, aber es bedeutet nicht zwangsweise, dass sich die Aufgaben ändern. Es gibt auch die Situation, dass man bereits Aufgaben einer höheren Entgeltgruppe erledigt. Denn ändert sich am Job gar nichts, aber die Eingruppierung passt nicht und muss geändert werden.

Vg Isa