Krankenkassenabfrage Einkommen - Elternzeit

Hallo,

vielleicht war ja jemand in gleicher Situation. Die gesetzliche Krankenkasse hat mir eine Einkommensabfrage geschickt. Da wollen sie wissen, wieviel man verdient, inkl. Gehaltsnachweisen, etc.

Nun bin ich in Elternzeit, aktuell in komplett unbezahlten Monaten (lebe also vom Ersparten).

Ab Januar werde ich in Teilzeit in Elternzeit arbeiten, das Gehalt dann weiß ich noch gar nicht so genau, weil es ja weniger Stunden als normal sind.

Weiß zufällig jemand, was man da angibt? Status jetzt? In dem Wissen, dass sich das in einem Monat wieder ändert? Und in dem Wissen, dass es vor 2 Monaten auch anders war (da habe ich noch Elterngeld bekommen)?

Klar kann ich da auch die Tage anrufen, werde ich wohl auch, aber irgendwie beschäftigt mich das Thema gerade. Vielleicht kennt sich ja zufällig jemand aus.

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Rutsche ich jetzt in die Pflichtversicherung? Da ich nicht verheiratet bin, zahle ich monatlich über 200 Euro Krankenversicherung aus meinem Ersparten.

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Naja da du freiwillig gesetzlich versichert bist, richtet sich ja dein Krankenkassenbeitrag nach deinem Einkommen. Da du jetzt kein Elterngeld mehr bekommst, hast du eine Einkommensabfrage bekommen, um deinen Beitrag ggf neu zu berechnen. Dh du gibst natürlich das an, was du jetzt verdienst: nichts. Ab Januar wird dann dein Arbeitgeber der Krankenkasse melden, was du verdienst. Wenn du mit der Teilzeitarbeit wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze fällst, wirst du wieder pflichtversichert werden und die Beiträge werden wieder automatisch abgeführt. War bei mir auch so.

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Ich man dir nur von mir als "normal" gesetzlich Versicherte berichten.
Dieses Schreiben muss ich jedes Jahr ausfüllen, weil geprüft wird, ob das Kind überhaupt ein Anrecht hat quasi bei dir mitversichert zu sein.
Ich muss da auch jedes Jahr ankreuzen, dass mein Kind mit 2,3,4 usw. natürlich noch kein eigenes Einkommen hat und mein Mann auch tatsächlich immer noch Beamter ist.

Ich denke nicht, dass es schlimm ist, wenn du das jetzt mit dem Ist Status ausfüllst. Mache ich auch und ich kann ja morgen kündigen und arbeitslos sein oder oder oder.

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Ich glaube, du musst den Beitrag weiter zahlen, da du freiwillig gesetzlich versichert bist.

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Hast du einen Arbeitgeber, dann bist du ohne Zahlung versichert, falls nicht, musst du selbst zahlen oder könntst in die Familienversicherung deines Partners, falls ihr verheiratet seid und er nicht privat versichert ist

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Sie schreibt ja,sie ist freiwillig gesetzlich versichert. Dann muss sie auch während der Ez selber zahlen

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überlesen, klar muss sie dann selbst zahlen

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Du rutschst nicht in die Pflichtversicherung. Dazu brauchst du einen Arbeitgeber UND ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt.
Zumindest letzteres hast du derzeit nicht.

Du gibst deinen IST-Stand an. Für die Berechnung deiner Beiträge ist nicht nur dein Einkommen wichtig, sondern deine familiäre Situation. Wenn du verheiratet bist, zählt z. B. das Gehalt deines Ehepartners durchaus dazu. Für Kinder gibt es wiederum Freibeträge.
Allerdings klingt dein Betrag ohnehin schon nur nach dem Mindestsatz. Ich zahle derzeit pro Kind in der Freiwilligen GKV etwas über 200€.

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Pro Kind??? Aber Kinder sind doch beitragsfrei in der GKV?

Ja, ich zahle für mich 202 Euro, die Kinder sind beitragsfrei. Wäre ich verheiratet, müßte ich gar nichts zahlen, dann würde die Familienversicherung gelten.

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Du missverstehst es.
Du bekommst pro Kind einen Freibetrag und musst daher weniger zahlen.

Ansonsten mag es bei dir, in deinem individuellen Fall, so sein, dass dein Kind derzeit beitragsfrei in deiner Versicherung versichert ist. Das ist nicht immer so. Wie du eben bei meinen Kindern siehst.
Ob du zahlen müsstest oder in die Familienversicherung könntest, käme zu 100% auf die Versicherung deines Mannes an. Wäre er in der PKV, müsstest du höchstwahrscheinlich sogar deutlich mehr als jetzt zahlen.

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Ich nehme an, wenn du ab Januar wieder TZ arbeitest, kommst du nicht über die Beitragsbemessungsgrenze. Wenn dem so ist, bist du dann wieder gesetzlich pflichtversichert. Das war zumindest bei mir so. Ich war vor der EZ freiwillig gesetzlich versichert und als ich wieder in TZ angefangen habe, pflichtversichert.