Berechnung Arbeitslosengeld

Hallo,
ich bin derzeit noch Teilzeit angestellt, mein Vertrag läuft aber Ende des Jahres aus. Ich bin schon lange arbeitssuchend gemeldet, um dann Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, sollte ich bis dahin keine neue Stelle finden.
Nun habe ich ein paar Angebote des Arbeitsagentur zugesendet bekommen, wo ich mich bewerben sollte (was ich auch tun werde). Haken ist der, dass es Vollzeitstellen sind mit 40h/Wo. Das bekomme ich aber nicht hin, da ich nachmittags meine Kinder betreuen muss (KiTa schließt zu früh).
Meine Frage: was passiert, wenn ich in meinen Anschreiben erwähne, dass ich nur Teilzeit zur Verfügung stehen kann?
Ich bekäme ja durch meinen jetzigen Teilzeitjob Arbeitslosengeld, was ja ca 60% des vorigen Lohnes ausmacht. Wenn ich mich jetzt nur Teilzeit bewerben kann wegen der Kinder, bekomme ich dann meine vollen 60% oder wird es mir gekürzt, weil ich nicht Vollzeit zur Verfügung stehe? Auch wenn sich das ALG1 ja auch nur aus einer Teilzeitstelle berechnet.

Ich frage, denn als ich das letzte Mal arbeitslos war (hatte schneller wieder eine Stelle als der Antrag bearbeitet werden konnte), kam ich aus einer Vollzeitstelle und musste mich Vollzeit bewerben um keine Kürzungen zu bekommen. Hätte ich angegeben, nur Teilzeit zur Verfügung zu stehen (zB. 20h/Wo statt 40h/Wo) hätte ich nur den entsprechenden Anteil (zB 50%) des mir eigentlich zustehenden ALG1 bekommen. Aber wie ist das, wenn man aus einer Teilzeitstelle heraus arbeitslos wird?


MUSS ich mich Vollzeit bewerben um keine ALG1-Kürzungen zu bekommen, auch wenn ich es eigentlich nicht stemmen kann?
Außerdem: ich bin ganz frisch schwanger. Ich weiß, dass ich es in einem Bewerbungsverfahren nicht mitteilen muss. Würde es aber gerne, weil ich ehrlich sein möchte (denn das erwarte ich von meinem Gegenüber ja auch). Können sich aus der Ehrlichkeit Nachteile für mich ergeben von Seiten des Arbeitsamtes außer, dass ich evtl etwas länger nach einer Stelle suchen muss.

Ich hoffe, es kennt sich jemand aus oder steckte selber schon einmal in der Situation und kann mir weiterhelfen. Ich würde die Bewerbungen gerne schnell erledigen.

LG, Logo

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schwanger stellt dich soundso keiner ein, du kannst dich also auch auf Vollzeit bewerben. ich würde mit der Schwagerschaft ehrlich sein.

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Das ALG funktioniert wie eine Versicherung und berechnet sich nach deinem vorherigen Gehalt.
Wäre mir neu, dass es gekürzt wird, nur weil du dich auf TZ-Stellen bewirbst.

Was passieren kann ist, dass es dir zur Strafe gekürzt wird, weil du Stellen ablehnst, die für dich passend wären. Wenn du jedoch keine Vollzeit-Kinderbetreuung passen die Stellen für dich eben nicht. Ich würde das dem Sachbearbeiter mitteilen, bevor du weitere unpassende Angebote erhälst. Auf die jetzigen Stellenangebote würde ich mich wahrheitsgemäß bewerben, entweder, dass du nur TZ kannst oder, dass du schwanger bist oder beides. Voraussichtlich wird man dich ablehnen. Wenn nicht, und man bietet dir TZ etwas an, musst du annehmen.

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Oha, ich korrigiere mich. Sorry.
Gerade gegoogelt und § 151 Abs. 5 SGB III sagt das tatsächlich.

Dann würde ich mich einfach mit Hinweis auf die SS bewerben und die TZ unter den Tisch fallen lassen.

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Das Sozialgesetzbuch ist da eindeutig § 151 Abs. 5 SGB III:

"(5) Ist die oder der Arbeitslose nicht mehr bereit oder in der Lage, die im Bemessungszeitraum durchschnittlich auf die Woche entfallende Zahl von Arbeitsstunden zu leisten, vermindert sich das Bemessungsentgelt für die Zeit der Einschränkung entsprechend dem Verhältnis der Zahl der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden, die die oder der Arbeitslose künftig leisten will oder kann, zu der Zahl der durchschnittlich auf die Woche entfallenden Arbeitsstunden im Bemessungszeitraum. [...]"

Das heißt, dass du 67% deines Gehaltes bekommst (weil Kinder) von deiner 30 Studenten Stelle, wenn du dem Arbeitsmarkt weiterhin 30 Stunden zur Verfügung stehst. Möchtest du nur noch 20 Stundem arbeiten, würde dein ALG 1 Anspruch um 1/3 gekürzt.

Selbstverständlich musst du dich NICHT auf Vollzeitstellen bewerben.
Ehrlichkeit bezüglich deiner Schwangerschaft ehrt dich, ist dir aber in sofern von Nachteil, als dass Monate mit ALG mit Null Euro in die Berechnung des Elterngeldes einfließen. Es wäre also für das neue Elterngeld günstiger, zu arbeiten. Ansonsten können dir natürlich keine Nachteile von Seiten der Agentur für Arbeit entstehen, wenn du. Bewerbungsgespräch ehrlich bist.

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Hi,
ich habe auch, eigentlich Teilzeit, gesucht.

Mich aber auch auf Vollzeit-Stellen beworben, und hatte den Satz drin: "ich kann für sie 25 Std./Woche, tätig sein, Urlaubs- und Krankheitsvertretung, auch Vollzeit". Da ich meine Eltern vor Ort habe, und mein Mann dann nur Frühschicht gemacht hat, um das auch hinzubekommen.

Also, Du arbeitest 20 Std/Woche, bist Arbeitslos gemeldet für 20 Std/Woche, dann gibt es, aus deinen 20 Std/Woche Lohn, das ALG1.

Aber das wurde ja schon mit § und so, ordentlich dargestellt.

Gruß