Hallo,
Ich weiß, diese Frage kommt hier wohl sehr oft. Dennoch muss ich sie stellen, weil ich keinen klaren Kopf habe, vielleicht auch einfach zu dumm bin...
Mein Sohn ist 11 Monate alt und ich bin wieder frisch ungeplant schwanger.
Mein Mann und ich zerbrechen uns nun den Kopf, wie wir das finanziell schaffen sollen.
Ich bezog 10 Monate Elterngeld und nun die letzten 4 Monate Elterngeld plus. Das sind gerade mal etwas über 500€.
Ab April gehe ich wieder arbeiten, allerdings verkürzt auf 30 Stunden, da wir nur eine 7-Stunden Stelle in der Kita für unseren Sohn haben und einen langen Fahrtweg (haben keine andere Betreuungsmöglichkeit) . Wir haben uns letztes Jahr ein Haus gekauft, bauen das derzeit noch viel in Eigenleistung aus und haben einen entsprechend hohen Kredit auf uns genommen.
Ist es nun korrekt von mir gedacht, dass bei der Berechnung des neuen Elterngeldes dann das Teilzeit-Gehalt ab April bis August (ET 14.8.) und dann dummerweise noch die Monate Elterngeld plus heran gezogen werden? Das wäre ein finanzielles Disaster für uns und ich habe keine Ahnung, wie wir das schaffen sollen.
Lieben Dank für Hilfe.
Elterngeld zweites Kind bei ungünstigen Abstand
Moin, das ist so nicht ganz richtig.
Dein Teilzeitgehalt wird nur bis vor dem Monat des Beginn des mutterschutzes angerechnet. Beginnt der Anfang Juli, dann wird das Gehalt nur bis Juni berücksichtigt.
Zudem kannst du 14 Monate Elterngeldbezug vom ersten Kind ausklammern lassen.
Damit sollte bei deiner elterngeldberechnubg also sogar noch teilweise dein Gehalt von vor der Geburt des ersten Kindes berücksichtigt werden.
Danke für deine Antwort!
Weist du zufällig wie das ist, wenn ich vorher ein paar monate in Kurzarbeit war? Die konnte ich beim ersten Kind auch ausklammern, kann ich das wieder zusätzlich zu den 14 Monaten?
Einkommensverluste, die Sie zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 wegen der Corona-Pandemie erleiden, können Sie, wenn Sie möchten, bei der Berechnung des Elterngeldes ausklammern. Das bedeutet: Diese Monate werden übersprungen und stattdessen das Einkommen aus davorliegenden Monaten für die Elterngeldbemessung berücksichtigt.
Das steht so noch auf der Seite vom Bundesministerium. Also wenn du in der Zeit Kurzarbeit hattest, würde ich denke, dass du die Monate wieder ausklammern kannst.
Es liest sich als hätte der Vater beim 1. Kind kein eg bezogen. Wenn ihr mehr rausholen wollt, dann lasst ohn doch diesmal mehr übernehmen und nutzt den partnerbonus
Doch, er hatte 2 Monate EZ und hat 2 Monate EG bekommen. Er möchte leider keine Elternzeit mehr machen und ich kann mir auch nicht vorstellen, mein Kind dann allein zu lassen und stattdessen arbeiten zu gehen. 😕
Das ist nicht ganz richtig. Die 14 ersten Lebensmonate von Kind 1 werden aus der Berechnung des neuen Elterngeldes ausgeklammert. Ebenso der neue Mutterschutz. Dh es werden die Monate April -Juni 2022 mit deinem Teilzeitgehalt in die Berechnung einfließen sowie 9 Monate von vor dem Mutterschutz von Kind 1. Zusätzlich bekommst du 300€ Geschwisterbonus, da Kind 1 noch unter 3 sein wird. Ich nehme an, dass du am Ende bei einem ähnlichen Elterngeld rauskommst wie beim ersten Kind.
Gescheiszerbonus sind doch nur 75 Euro, keine 300?
Ja ich habe mich vertan. Es sind 10% vom Elterngeld und mindestens 75€
Eine ganz andere Idee wäre, dass du dich mit irgendwas selbstständig machst. Dann wirst du beim EG als Selbstständige behandelt und der Berechnungszeitraum ist nicht 12 Monate vor Mutterschutz, sondern das letzte Wirtschaftsjahr, also 2021. Wenn du in 2021 EG oder Mutterschaftsgeld bekommen hast, kannst du 2020 als Berechnungszeitraum nehmen. Und dann bekommst du das gleiche EG wie beim ersten Kind + Geschwisterbonus, da du 2020 ja vermutlich noch Vollzeit gearbeitet hast.
Du musst nicht erfolgreich sein in der Selbstständigkeit. Ein bisschen Bemühung reicht schon ;) Im Zweifel verkaufst du Tupper oder hier auch sehr beliebt: Dinge beplotten.