Frage zu Beschäftigungsverbot und Vergütung

Hallo, ich bin derzeit noch in elternzeit bis zum 29.5.22. In der ersten Schwangerschaft wurde ich durch meinen Arbeitgeber direkt ins Beschäftigungsverbot geschickt. Nun planen wir ein zweites Kind, jetzt wollte ich wissen ob ich wenn ich vor arbeitsantritt wieder schwanger werde und somit ja dann wieder ins Bv rutschen würde trotzdem Geld erhalte? Oder ob ich dann kein Geld bekomme ? Lg

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Huhu, du kannst deine Elternzeit meines Wissens nach nicht einfach vorzeitig beenden um ins BV zu gehen.
Also bleibst du bis Mai in Elternzeit.
Danach bekommst du natürlich dann wieder dein Gehalt für den Stunden Umfang, den du nach der EZ machen möchtest.

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Ja, du würdest dann ab Mai wieder BV und dein normales Gehalt bekommen.
Elternzeit vorzeitig beenden um ins BV zu gehen, ist offiziell nicht möglich, es gibt aber wohl Arbeitgeber die das machen.