Urlaubsanspruch Mutterschutz

Hallo ihr Lieben,

tut mir vorab Leid, falls die Frage sehr oft kommt. Ich bin in den letzten 2 Seiten hier nicht fündig geworden.
Ich bin im Öffentlichen Dienst Bund tätig und habe wegen Teilzeit 18 Urlaubstage im Jahr.
Ab dem 7.05.22 bin ich im Mutterschutz (ET 18.06.22)
Bei meinen ersten beiden Kindern war ich noch in einem anderen Betrieb, wo ich direkt ins BV kam und mir die Frage also nie gestellt habe.
Wenn ich richtig verstehe, habe ich während meinem Mutterschutz auch Anspruch auf Urlaubstage, sprich die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt verfallen dann nicht, sondern können vor dem Mutterschutz genommen werden, oder nach Rückkehr aus der Elternzeit, falls welche genommen wird?

Ich hatte nun unsere Personalbetreuerin angeschrieben mit der Bitte um Berechnung der Urlaubstage für das kommende Jahr, wenn ich nach dem Mutterschutz in die 2 Jährige Elternzeit gehe. Somit den Anspruch für das jahr 2022.
Sie hat mir nun 8 Tage berechnet BIS zum Mutterschutz.
Ist das nun ein Missverständniss oder habe ich es falsch verstanden mit dem Urlaubsanspruch während dem Muterschutz?

Kann mir da jemand Licht ins Dunkeln bringen #schein#klee
Dankeschön

1

Du hast natürlich Anspruch im Mutterschutz. So wie du es verstanden hast ist das richtig.
Aber es kann sein, dass sie den Urlaub für den Mutterschutz später berechnet, wenn du ihn durch den Mutterschutz quasi erworben hast. Denn den kannst du auch erst danach nehmen, also nach der Elternzeit zum Beispiel.

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Ah okay, das heißt der Anspruch besteht in diesen 14 Wochen , nur muss man das dann explizit erwähnen oder "vorzeitigen" Urlaub nehmen.
Dankeschön

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Nein muss man nicht. Aber vielleicht macht es deine Perso so. Ich würde da noch mal anrufen. Vielleicht wissen die es auch wirklich nicht besser und haben den Urlaub im Mutterschutz nicht auf den Zettel.

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Da du ja bis mind August Mutterschutz hast, stehen dir inklusive August die vollen Urlaubstage zu.

Korrekt ist dennoch, dass sie dir nicht vor dem Mutterschutz gewährt werden müssen, denn erworben werden sie ja erst während des Mutterschutzes…

Um Verständnisprobleme zu vermeiden: anrufen und klären, wie es gemeint war.

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Dankeschön :)
Ich werde mich da schlau machen

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Hallo,

Andersrum wird eigentlich ein Schuh draus:
Der jährliche Urlaubsanspruch darf dir höchstens um die Monate gekürzt werden, in denen du dich komplett in Elternzeit befindest.

Daraus folgt:
Jeder Monat in dem du arbeitest oder auch nur eine Tag im Mutterschutz bist, hast du vollen Urlaubsanspruch.

Solange dieser im selben Jahr ist, kannst du den Urlaub übrigens auch vor dem Mutterschutz nehmen.
Davon rate ich dir jedoch ab, es ist immer gut ein paar Extra Urlaubstage zu haben wenn man wieder zu arbeiten beginnt (die Kinder werden gerne mal krank oder sonstige Betreuungsschwierigkeiten).

Alles Liebe

D