Bekomme ich Unterstützung vom Amt mit unten stehenden Voraussetzungen?

Hallo, ich bin momentan duale Studentin, schaffe das Studium wahrscheinlich aber nicht. Und bin nun auch noch schwanger.
Ich lebe mit meinem Freund zusammen, der auch der Vater des Kindes ist. Er verdient allerdings nicht sehr viel und muss auch noch Unterhalt für 3 Kinder aus vorherigen Beziehungen zahlen. Dazu kommt noch, dass er wegen alten Kredit-Schulden in einer Art Insolvenzverfahren ist. Also würde sein Lohn alleine nicht für uns alle zum Leben reichen. Da ich allerdings keinen Kontakt zu meiner Familie habe und seine sehr weit weg wohnt, haben wir auch niemanden der mal ab und zu auf das Kind aufpassen könnte.
Meine Frage ist jetzt habe ich Anspruch auf Hartz IV und wie viel würde ich dann bekommen?
Oder kennt vielleicht jemand einen Teilzeit Job den ich mit Baby noch machen könnte?

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ob und wieviel du bekommst ist vom Verdeinst deines FReundes abhängig, bei einer Insolvenz wird die Zahlung reduziert, wenn er für 2 mehr zahlen muss.Wieso schaffst du dein Studium nicht? wie soll es nach der Begurt weitergehen? wenn du keinen Abschluss hast, stehst du ohne Ausbildung da und kannst Hilfsarbeiten machen. Bis 25 kann übrigens auch deine Familie zu Kasse gebeten werden, bevor das Amt zahlt, du hast ja noch keine Ausbldung fertig. Schon gewagt, mit einem, der für 3 Kinder zahlt, ein Leben beginnen zu wollen

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Da er ja wenig verdient, schon 3 Kinder hat und on der Insolvenz ist, wird sie wohl was bekommen.
Denn er wird für die neue Familie nie sorgen können.
Wenn sie wirklich noch keine Ausbildung hat und unter 27 ist, kann es sein, daß ihre Eltern zahlen müssen.

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Ich hab einige Prüfungen verhauen und glaube nicht, dass ich die Wiederholungsprüfungen schaffe. Habe mich einfach für den falschen Studiengang entschieden. Dazu kommt noch das die Geburt kurz vor dem Abschluss sein wird und ich nicht weiß ob ich das alle packe. Ich würde ja eine Ausbildung machen, in der Hoffnung, dass ich die durch die abgeschlossenen Semester verkürzen kann. Aber ich weiß nicht wie ich das mit Kind machen soll, weil ich ja keinen hab, der darauf aufpassen kann.

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Das kann dir pauschal keiner sagen. Stell einen Antrag, reich die erforderlichen Unterlagen ein und dann wird das geprüft.

Eine Immatrikulation ist für ALG2 ein Ausschlusskriterium. Hier muss das Semester und die Leistungen geprüft werden. Das wäre dann ein Einzelfallentscheid.

Die Einkommen und Unterhaltsverpflichtungen des Freundes sind dann auch relevant.