Schwanger, Befristeter Arbeitsvertrag und Verheiratet ALG1?

Hallo ihr alle,

Wie man schon gut lesen kann, geht es um folgendes.
Angenommen man wird in einem Befristeten Arbeitsverhältnis Schwanger und der Vertrag läuft während der Schwangerschaft aus, bekommt man dann ALG1 auch wenn man Verheiratet ist? Oder steht einem da nur das Mutterschaftsgeld zu? Ich bin ein bisschen planlos.
Und bitte keine Kommentare von wegen "bevor ich Schwanger werde suche ich mir eine Festanstellung!"
Mit Kinderwunschklinik und seit 4 Jahren unerfüllter Kiwu sowie Arbeit im Sozialen Bereich in dem es oft nur Jahresverträge gibt, ist es wirklich nicht leicht.

Ich danke euch für eure Antworten

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Hallöchen,

Soviel ich weiss, hast du ein Recht auf ALG1, vorausgesetzt, du meldest dich wieder Arbeitssuchend mit der Absicht, eine andere Arbeit zu finden.

Ich bin zum Beispiel im vollen Beschäftigungsverbot und habe deswegen kein Recht auf ALG1, sondern ALG2. Ich bin auch verheiratet und mein Mann geht arbeiten. Aber sein Gehalt reicht nicht aus um alle Kosten zu decken.

Liebe Grüße

Laila

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ALG1 steht dir dann zu, wenn du dich arbeitssuchend meldest und auch nur für den Stundenumfang, den du theoretisch arbeiten möchtest.
Heißt du musst dich dann auch bewerben, zu Gesprächen evtl und selten stellen Arbeitgeber auch Schwangere ein, um sie noch ein wenig zu beschäftigen.

ALG2 würdest du, je nach Verdienst von deinem Mann, evtl bekommen.

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Wenn du schwanger arbeitslos wirst, lass dich auf keinen Fall vom Arbeitsamt bequatschen, dass du nicht arbeitsfähig wärst. Das versucht das Arbeitsamt gerne, weil Schwangere eigentlich nie eingestellt werden.
Du bist voll einsatzfähig und willst arbeiten.
Dann musst du dich natürlich bewerben, aber spätestens im Vorstellungsgespräch bist du raus, wegen der Schwangerschaft.

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Sie muss im Vorstellungsgespräch die Schwangerschaft nicht erwähnen, darf sogar lügen bei Fragen danach!

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Huhu,
Du bekommst ALG1, musst nur dich Arbeitssuchend melden, damit du es bekommst. Wichtig ist, alle Fristen einzuhalten. Du musst dich bis zum 1. Tag deiner Arbeitslosigkeit arbeitslos melden beim Arbeitsamt und auch Arbeitssuchend melden.
Arbeitssuchend melden kann man sich glaube ich online. Arbeitslos melden muss man persönlich machen.
Du bekommst dann ALG1 bis zum Mutterschutz und dann sogar noch nach der Elternzeit, wenn noch Bezugsmonate übrig sind.

Lg

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Kleine Anmerkung: Du darfst nicht im Beschäftigungsverbot sein. Du musst quasi Arbeitsfähig sein. Mit mindestens 20 Wochenstunden.

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Elternzeit hat sie keine.

Und es sind mindestens 15 Wochenstunden beim Arbeitsamt