Personenbedingte ordentliche kündigung Arbeitslosengeld ?

Hallo ihr

Mein Mann wird zum 30.12 gekündigt. Er befindet sich noch in der Probezeit. Er wurde gekündigt, weil das Führungszeugnis Eintragungen hatte die älter als 5 Jahre sind. Im Feb 22 werden diese gelöscht. Mein Mann ist vorher aber davon ausgegangen, daß keine Eintragungen mehr drin stehen. Jetzt hat er den Salat. Der Betriebsrat war gegen eine Kündigung, weil es halt nicht absichtlich nicht erwähnt wurde und die Eintragungen für den Job unrelevant sind. Jetzt zerbreche ich mir meinen Kopf, ob er eventuell eine Sperre beim Arbeitslosengeld bekommen wird. Vielleicht kennt sich ja jemand aus. LG

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Wie ging denn die Geschichte mit dem Arbeitszeitbetrug aus wegen dem sie ihn auch kündigen wollten?

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Und bezüglich der Fragestellung - ich gehe davon aus, dass diese Kündigung ja selbstverschuldet ist, also eher Sperre.
Allerdings sicher sagen kann es dir nur der/die Sachbearbeitende im Arbeitsamt, also nicht weiter Kopf zerbrechen, morgen dort nachfragen.

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Wurde fristlos gekündigt. Leider!

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Sei mir nicht böse. Einträge im Führungszeugnis bekommt man nicht wegen pillepalle. Da geht es nicht unbedingt nur darum, dass er es nicht erwähnt hat.

Die Antwort wg. der Sperre kann dir nur die Agentur für Arbeit beantworten.

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War auch kein Pillepalle habe ich ja nie behauptet. Die Straftaten liegen aber schon eeewig zurück. Länger als 5 Jahre und nach 5 Jahren werden solche halt gelöscht. Die 5 Jahre waren schon im August um. Deshalb verstehen wir nicht warum die Sachen noch drinnen stehen. Er war sich sicher das nichts mehr drin steht.

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Arbeitet dein Mann denn bei einer Behörde?
Ansonsten kriegt er das FZ ja selber zugeschickt und sieht es doch, dass was drin steht. Und zwar noch BEVOR er es beim AG vorlegt. #kratz

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An deiner Stelle würde ich einfach mal beim Arbeitsamt nachfragen. Sicher wird dir das hier niemand sagen können.

Die Konstellation insgesamt finde ich aber seltsam. Ich musste das Führungszeugnis immer vor Einstellung vorlegen, bzw. spätestens bei Dienstantritt. Da stand aber in der Einstellungszusage schon, dass der Vertrag hinfällig wird, sollte eine der Voraussetzungen (unter anderem eintragsloses erweitertes Führungszeugnis) nicht erfüllt sein. Weshalb hat dein Mann es denn so spät vorgelegt? Vielleicht, weil er durchaus wusste, dass es noch Einträge gibt, aber gehofft hat, dass, wenn er schon arbeitet, darüber hinweggesehen wird? Oder wollte der Arbeitgeber - was sehr ungewöhnlich werde - das Führungszeugnis im Nachhinein haben?

Die Eintragungen werden automatisch gelöscht. Also entweder hat sich dein Mann vertan was die Urteilsverkündigt angeht oder es kam später noch was dazu. Oder wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt? Diese Dauer kommt (wenn ich das noch richtig im Kopf habe) zu der Löschungsfrist noch dazu. Würde also nach fünf Jahren gelöscht werden und er wurde zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, wird nach sechs Jahren gelöscht.

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Nein er wurde eingestellt und sollte im Nachinein dann das Zeugnis vorlegen. Er hat zum 1.11 angefangen. Sollte bis 27.12 das Zeugnis vorlegen. Das hat er ja in der Zeit gemacht. Der betriebsrat ist auf der Seite von meinem Mann. Aber das bringt ja trotzdem nichts! Er hatte glaube ich 2 mal die Bewährung verlängert bekommen. Die letzte Eintragung ist vom 8.6.2016. Gelöscht bzw sauber ist es am 8.2.22 wieso auch immer. Was neues dazu ist nicht gekommen. Ich kenne mich auch nicht aus. Das war alles vor unserer Zeit

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Seine Straftaten beging er also bevor du ihn kanntest? Sind dir Inhalt und Umfang der Straftaten bekannt? Hattest du Einsicht in die Gerichtsakten? Bewährungszeit wird verlängert, wenn neue Straftaten während der Bewährungsfrist dazu kommen, welche jedoch nicht zwingend eine Umwandlung in eine unbedingte Gefängsnisstrafe bewirken.
Seine jetzige Anstellung scheint in einer Branche zu sein, in welcher Strafregisterauszüge benötigt werden, die letzte Stelle verlor er wegen Betruges. Bist du dir sicher, dass du deinen Mann wirklich kennst? Seine früheren Delikte vereinbar sind mit seiner Rolle als Ehepartner, Familienvater und Arbeitnehmer?

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