Guten Abend ihr lieben,
Es geht um meine Schwester. Sie befindet sich im 4ten Probezeitmonat, in der Sie erkrankt war für 2 Wochen.
Sie hat alle Au sowie Folgebescheinigungen pünktlich in den Briefkasten geschmissen und abgegeben. (Mit Video-Beweis.)
Nun folgendes am 15.11. wurde die Kündigung in der Probezeit mit einer 2 Wöchentlich Kündigungsfrist aufgesetzt.
Nun hat Sie gestern eine Abmahnung bekommen die am 16.11. geschrieben wurde. Also einen TaG nach der Kündigung in der Probezeit.
Angeblich seien die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht abgegeben worden und Sie gilt als Unentschuldigt. Dies kann Sie aber beweisen, da Sie ein Video immer gemacht hat, wo Sie es in den Briefkasten schmiss.
Sie hatte sich zudem auch schon Arbeitslos zum 29.12. gemeldet.
Wie soll Sie jetzt Handeln ? Morgen anrufen und denen das Erklären das Sie es Fristgerecht abgegeben hat ?
Lieben Gruß
Erst Kündigung dann Abmahnung erhalten
Ich nehme an, du meinst 15. und 16.12.?
Selbstverständlich würde ich morgen das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen! Höflich und freundlich erstmal nachfragen, was da los ist. Hat nach der Kündigung noch gar kein Gespräch stattgefunden? Und davor auch nicht?
Kündigung UND Abmahnung ist auf jeden Fall Quatsch. Aber letztendlich ist die Abmahnung ja auch egal, wenn die Kündigung aufrecht erhalten wird.
Hallo Solala,
Oh ja genau der Dezember 😅.
Nein, da die jetzige, die die Kündigung ausgestellt hatte in der Probezeit, erst morgen wieder da ist. Meine Schwester hatte Ihr eine Email geschrieben, so daß alles schriftlich verläuft.
Davor auch nicht ! 🙄
Zumal die Abmahnung von der anderen Geschäftsführung geschrieben wurde und mit einer fristlosen Kündigung gedroht wird.
Nur werden die vor Ort die Abmahnung in die Bezifferung für das ALG1 nehmen was zu einer sperrzeit führt und das, Obwohl es ein Tag später geschrieben wurde.
Learning: AU abfotografieren und dem direkten Vorgesetzen und cc der Personalabteilung per Mail senden mit dem Hinweis, dass man das Original bereits eingeworfen hätte. Dann kann keiner sagen, er hätte es nicht gewusst. Manchmal ist man ja auch so krank, dass man es gar nicht einwerfen kann.
Solange in der Abmahnung nur mit der fristlosen Kündigung gedroht, diese aber nicht erfolgt ist, ist es doch egal und es bleibt bei der 2-wöchigen Kündigungsfrist.
Und Kündigung mit wegen AU? Da können die aber allgemein nicht so zufrieden gewesen sein mit der Arbeit deiner Schwester.
Ja, Sie hat sogar eine Email Versand aber bekam keine Antwort..
Nein, es wurde nur gedroht, aber man darf doch nicht einen Tag nach einer Kündigung in der Probezeit, eine Abmahnung versenden ?
Laut der Aussage lag es nicht an der Arbeitsweise sondern, weil die AU angeblich fehlte. Auch, hat sie da Pünktlich angerufen (Anrufliste Nachweisba ) aber keiner war zu erreichen.
Sie hat keinen erreicht um Bescheid zu sagen, dass sie erkrankt ist? Hat sie mehrmals angerufen und evtl. bei unterschiedlichen Stellen? Oder hat sie es dann einfach gelassen und keinen informiert über ihre Arbeitsunfähigkeit?
Dann ist die Kündigung schon verständlich.
Die AU vom Arzt kann man ja nachweisen, da man ja immer noch den Zettel für sich hat.
Hallo.
Kann es nicht sein, dass da tatsächlich mehr vorgefallen ist und ihr deshalb gekündigt wurde?
Wie kommt man auf die Idee, ein Video zu drehen, um zu beweisen, dass man etwas in den Briefkasten wirft?
War das irgendein Briefkasten der Post oder der Briefkasten an der Haustüre des Betriebes??
Entweder bringe ich die AU persönlich hin, oder schicke sie per Einschreiben. Aber das mit dem Video finde ich ehrlich gesagt seltsam. Klingt für mich, als ob es da schon im Vorfeld Differenzen gab und sich sich deshalb per Video absichern wollte.
Und es ging niemand ans Telefon in der Firma?? Wie oft hat sie es denn versucht anzurufen? 1 x ?
Sorry, aber ich denke, deine Schwester hat dir nicht alles erzählt oder wollte die Kündigung sogar erreichen.
Es ist zu 1000% nichts vorgefallen. Wir haben mal die Geschäftsleitung getroffen. Sie war sehr begeistert. Nur hat wohl jetzt jemand Vertretung. Mit dem Video hat Sie es gemacht da Sie damals (Mobbung am Arbeitsplatz) Sehr checkte Erfahrungen gemacht hat.
Anrufe kann Sie BEWEISEN über die Anrufsliste. Sie hat 2 Personen dort mehrmals (Wurklicj mehrmals) versucht anzurufen . Auch in meiner Anwesenheit. Es ging keiner Ran. Auch Email hat Sie geschrieben
Aber es geht nicht um die Kündigung, sondern um die unnötige Abmahnung EINEN TAG NACH Kündigung. Bin aber jetzt schlauer. Es darf keine Abmahnung nach Kündigung geschehen
Alles geklärt und ist angekommen. Dadurch das eine andere an der Rezeption saß die nicht regelmäßig in den Briefkasten geschaut hat und die Email übersehen wurde, konnte Sie das klären