Teilbeschäftigungsverbot und Urlaub

Guten Tag an alle.
Bei Rechtsfragen bin ich oft verunsichert, deswegen möchte ich mein Anliegen hier äußern und hoffe auf Hilfe.

Bin seit Oktober im Teilbeschäftigungsverbot. Muss offiziell nur 5 Stden die Woche arbeiten (wird eigentlich immer mehr, das ist aber eine andere Baustelle). Ob ich das auf zwei oder einen Tag aufteile ist egal. Kommt immer auf das Arbeitsaufkommen an. In der Regel gehe ich zwei Tage à 2,5 Stden arbeiten.
Nun werde ich diese Woche meine 5 Stden an einem Tag erledigen und nächste Woche gar nicht da die Praxis sowieso nicht besetzt ist. Wie viele Urlaubstage muss ich mir dafür aufschreiben. 3?

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9 Tage Urlaub.

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Darf ich fragen wieso 9 Tage?

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Diese Woche gehst du 1 Tag arbeiten und nächste Woche keinen.

Oder musst du nur für nächste Woche Urlaub einreichen? Dann 5 Tage.

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So viele wie auch ohne bv. Bv ist wie arbeiten..Ob anteilig arbeiten oder komplett zu Hause ist erstmal egal. Der Lohn ist wie 100% arbeiten.

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Das ist ein bisschen tricky, wenn die Arbeitstage im Teilzeitbeschäftigungsverbot nicht festgelegt sind.
Ich würde die einzutragenden Urlaubstage analog zur Höhe des Teilzeitbeschäftigungsverbot nehmen. Wenn Du normalerweise 40 Stunden arbeitest und nun nur noch 5, entspricht das 12,5%. Da Du die 12,5% ja in dieser Woche arbeitest musst Du gar keinen Urlaub aufschreiben. Nächste Woche dann 12,5% von den 5 Tagen, die Du ohne Beschäftigungsverbot nehmen müsstest. Das wären dann 0,625 Urlaubstage, mit denen vermutlich kein Abrechnungssystem klar kommt ;). Also würde ich einen Tag nehmen.

Grüsse
BiDi

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Bevor ich hier Unmut aufwirbel, ich hab vermutlich ein paar Angaben vergessen, die wichtig wären.

Ich arbeite normalerweise 40 Stden. Da ich schwanger bin und ich dies nach Mutterschutzgesetz bzw Gefahrenbeurteilung nicht mehr darf, wurde ich runter gesetzt (eine andere Kollegin zB blieb 100% daheim, da sie keine andere Arbeit ausführen konnte, als die, für die sie angestellt war).

Ich dachte, da die Stunden weniger sind und die Anwesendheitstage sinken, ich automatisch auch weniger Urlaub nehmen muss. Wenn das nicht so ist, dann trage ich 9 Tage ein (Weihnachten und Silvester zählen bei uns als jeweils ein Urlaubstag).
Soll jetzt kein Problem darstellen.

Danke für eure Mühe.

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Der Satz: „wenn Urlaub vor dem BV noch nicht genommen wurde, kann nach der Erziehungszeit dran gehangen werden“ hat mich irritiert