Elterngeld oder Elterngeld plus + Minijob sinnvoll?

Hallo zusammen,
wir sind Schwanger in der 19. Woche und kommen mit den vielen Informationen über Elterngeld, -plus nicht so zurecht und hoffen das wir von euch vllt einen guten Tipp bekommen können.

Zu unserer Situation:
Wir arbeiten beide in Vollzeit, das Einkommen meines Mannes ist deutlich höher als meines, deshalb haben wir die Steuerklassen 3/5.
Durch die Firma meines Mannes habe ich zusätzlich einen Minijob 450€ (für ein höheres Elterngeld) den ich Flexibel jederzeit (falls steuerlich relevant) kündigen und wieder aufnehmen kann.

Gerne würde ich zwei Jahre zuhause bleiben und in dieser Zeit schon an Kind Nr.2 arbeiten um nicht wieder zu meinem Hautjob mit reduzierter Stundenzahl zurück zu gehen (da Nachteil für späteres Elterngeld).

Folgende Fragen habe ich, die mir unklar sind:

- Ist es Sinnvoll sich das Elterngeld in den ersten 12 Monaten auszahlen zu lassen und selbst einzuteilen oder über 2 Jahre dann die Hälfte jeden Monat, hier wäre mir der steuerliche Aspekt im Hinblick auf den flexibel annehmbaren Minijob wichtig.
--> Minijob durchgehend behalten oder Basiselterngeld und Minijob erst im zweiten Jahr wiederaufnehmen?

- Ist es möglich nur im Hauptjob in Elternzeit zu gehen um das Geld aus dem Minijob weiterhin zu bekommen?
Wäre das überhaupt eine sinnvolle Überlegung?

Habt ihr eventuell ähnliche Erfahrungen damit gemacht und welchen Weg seid ihr dann gegangen?


Viele Grüße

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Also das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind bekommst du nur, wenn das zweite nach 14 bzw mit Elterngeld Plus nach 16 Monaten kommt. Jeder weitere verringert das Elterngeld.

Wenn du Basiselterngeld beziehst, wird dein 450 Euro Job angerechnet und du hast Abzüge. Beziehst du Elterngeld Plus, ist die Wahrscheinlichkeit geringer.

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Jeder weitere Monat ohne Einkommen verringert das zweite Elterngeld

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Also. Genau wie oben schon gesagt: es können nicht komplette zwei Jahre nach der Geburt von Kind 1 aus der Berechnung des Elterngeldes von Kind 2 ausgeklammert werden. Maximal 14 Monate in denen Elterngeld bezogen wurde, können ausgeklammert werden.

Alles was du verdienst kann auf das Elterngeld angerechnet werden. Während des Bezugs von Basiselterngeld zu arbeiten lohnt sich eigentlich nie. Bei Elterngeld plus kann man bestimmte Summen dazu verdienen, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird. Das kannst du zb hier nachlesen: https://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html

Willst du also schon im ersten Jahr wieder im Minijob arbeiten, dann würde ich nur Elterngeld plus wählen. Willst du erst im zweiten Jahr wieder arbeiten und dir wegen der Planung von Kind 2 die Stundenzahl offen halten, ist 12 Monate Basiselterngeld sinnvoller

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Wie andere schon geschrieben haben, ist beim Elterngeld für Kind 2 der Bezug von Elterngeld für Kind 1 zu beachten. Bei ElterngeldPlus kann der Bezug in den ersten 14 Lebensmonaten ausgeklammert werden.
Also wären das 2 Monate Mutterschutz/Mutterschaftsgeld, 8 Monate BasisElterngeld und 4 Monate ElterngeldPlus.
Bzw. kannst du jederzeit zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus springen, wie es dir gerade mit dem 450€ Job passt. Das setzt aber voraus, dass du nach der Geburt sehr schnell wieder schwanger werden willst/kannst/darfst (Thema Kaiserschnitt z.B.)
Ich habe bei Kind 1 das BasisElterngeld von meinem Vollzeitjob gehabt. Kind 2 kam 2,5 Jahre später. Nach dem Mutterschutz habe ich mit ElterngeldPlus auf 450€ Basis gearbeitet. Da mein Mutterschutz von Kind 3 noch während des ElterngeldPlus Bezugs begonnen hätte, habe ich einen Monat nicht gearbeitet und Basiselterngeld bezogen. Somit brauche ich meinen gesamten Elterngeld Anspruch auf, bevor der Mutterschutz beginnt (zufällig auf den Tag genau 😉) Hierfür hebe ich meine Elternzeit zu Beginn des Mutterschutzes auf, um das Mutterschaftsgeld nutzen zu können.
Es wäre übrigens taktisch klug gewesen, auch bei höherem Einkommen deines Mannes von dir die Steuerklasse 3 zu wählen, so habe ich es damals gemacht. Dein Mann zahlt dann zwar zu viel Steuern und das verfügbare Netto ist erst mal weniger, aber bei der Steuererklärung holt ihr euch das alles zurück. Das Geld wäre nicht verloren gewesen, dein netto aber höher und somit mehr Elterngeld Anspruch.
Bei mir ist es sogar so, dass ich durch mein Kleingewerbe und taktisch kluge Vertragsformulierung bei meinem Arbeitgeber selbst bei Kind 3 noch das volle Elterngeld wie bei meiner vorherigen Vollzeitarbeit erhalte und ebenso die Mutterschutzleistungen.
Ich finde es auch sehr gut, dass du dich bereits jetzt mit dem Thema Finanzen/Elterngeld auseinander setzt und nicht blindlings irgendwie machst.

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Vielen Dank für die vielen schnellen Antworten, hat mir sehr weitergeholfen ;)