Kinderkrankengeld bei stationärer Behandlung

Leider müssen wir mit unserem Sohn (17 Monate) mehrere mehrtägige Krankenhausaufenthalte im neuen Jahr wahrnehmen. Hat jemand Erfahrung wie das läuft da ja mein Mann oder ich dann jeweils auf der Arbeit fehlen werden? Wird das auf die normalen Kindkranktage angerechnet? Ich meine damit kämen wir ja vielleicht nicht mal hin bzw. dürfte mein Sohn dann im ganzen Jahr wahrscheinlich nicht mehr „normal“ krank werden, was in dem Alter ja eher unrealistisch ist.

Liebe Grüße und danke!

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Hallo,

frag mal bei deiner Krankenkasse nach, die können dich dazu bestens beraten.
Ich lag letztes Jahr mit meinem Sohn Im Krankenhaus ..(6 Tage)
Ich hatte eine Bescheinigung bekommen, über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes.
Das Geld hatte ich von der Krankenkasse für diese Zeit bekommen und ich meine es war wie unbezahlter Urlaub. Meine Kind Krank Tage habe ich in dieser Zeit nicht genommen
Allerdings weiß ich nicht, wieviel Tage das pro Jahr geht.
Die Kind Krank Tage sind ja wegen Corona sowie erhöht worden und du kannst auch die Kind krank Tage von deinem Mann übernehmen.

Alles Gute für deinen Sohn.

Lg

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"du kannst auch die Kind krank Tage von deinem Mann übernehmen. "

das erhöht ja nicht die Tage insgesamt

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Ok, danke. Können denn die Corona Extratage dafür überhaupt genutzt werden? 🤔 Dachte immer die seien quasi zweckgebunden wenn die Kita pandemiebedingt schließt o.ä.

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Ich hatte bei meiner KK mal angefragt wie das ist, weil ich mit meiner Tochter auch öfter ins KH muß. Kinderkrankentage gibt es nur wenn das Kind zu Hause gepflegt wird. Bei einem LH Aufenthalt muss man unbezahlten Urlaub nehmen und den Verdienst Ausfall bei der KK einreichen.

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Danke für deine Antwort 😊

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Hi,

derjenige,der in der Klinik mit aufgenommen wird,erhält von der Klinik eine Bescheinigung,dass die Aufnahme erforderlich war. Diese reichst du bei der Krankenkasse ein und beantragst den Nettoverdienstausfall. Eine Kopie der Bescheinigung erhält dein Arbeitgeber,der zieht dann die Tage als unbezahlt vom Lohn ab,die Krankenkasse erhält darüber eine Nachricht und zahlt dir dann den Verdienstausfall aus. Kann mitunter etwas dauern,da die Krankenkasse die Daten des Arbeitgebers bzgl Verdienstausfall benötigen.

Die Tage werden nicht auf die Kinderkranktage angerechnet.

Liebe Grüße

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Aber vermutlich existiert hier die gleiche Kappung wie bei den Kindkranktagen auch, oder? Zzgl. der Versichungen.

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Sofern mir bekannt, erfolgt hier keine Kappung. Der Anspruch besteht vielmehr für die Dauer der medizinisch erforderlichen Mitaufnahme der Begleitperson. Im Krankenhaus lernte ich eine Mama kennen,die als Begleitperson ihrer 14jährigen Tochter,welche sehr schwer erkrankt war,aufgenommen wurde. Immer wiederkehrende Aufenthalte waren das Resultat der Erkrankung und die Mutter hatte neben den Sorgen für ihr schwerkrankes Kind nicht noch die finanziellen Sorgen.

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Genau so, wie "angekommen" es schreibt. Bei der KK Verdienstausfall beantragen, dafür den Zettel (von KK) im KH ausfüllen lassen. Die Tage werden nicht bei den Kindkranktagen mitgerechnet.
Evtl. vorher bei AG unbezahlten Urlaub beantragen bzw. zumindest nachfragen, ob das gemacht werden muss. Ich musste das tw. schon machen bei geplanten Aufenthalten.
Alles Gute für den Kleinen!