Elterngeldberechnung bei Schichtarbeit

Hallo, inklusive Nachtschicht tätig. Wie sieht das Ganze aus wenn ich schwanger bin. Dann kann ich ja nicht mehr nachts arbeiten. Bekomme ich dann trotzdem meinen Zulagen weiter bezahlt. Wenn ich weiter arbeiten gehe. Wie sieht das Ganze aus wenn ich ein BV bekomme?

Derzeit steuerpflichtig
Grundlohn
Schichtzulagen

Steuerfrei
Nachtschichtzulage
Sonntagszulage
In meinem Arbeitsvertrag steht nichts bezüglich dessen drin. Ein Tarifvertrag haben wir leider auch nicht

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es wird ein Durchschnitt errechnet, in dem die Schichtzulagen enthalten sind;
Nachtschichtzulage unbd Sonntagszulage entfällt

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Warum sollten Sonntags- und Nachtzuschläge wegfallen? Es ist ein BV im Sinne des Mutterschutzgesetzes.

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Im BV bekommst du das Durchschnittlsgehalt der letzten 3 Monate vor Eintreten der Schwangerschaft inklusive Zuschläge.
Da hierbei die steuerfreien Zuschläge versteuert werden zählen diese auch fürs Elterngeld.

Wenn du weiterarbeitest, aber nicht mehr nachts und sonntags, dann handelt es sich ebenso um ein BV lt Mutterschutzgesetz und Berechnung der Ausgleichszahlung für die Zuschläge ist ebenso wie oben genannt.

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Okay vielen Dank. Wie ist es wenn in den letzten drei Monaten einen Feiertag enthalten war. Manchmal ist das ja der Fall dass man eine Schicht mit Feiertag bekommt und manchmal nicht. Zählt dieser dann auch oder nicht

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Es wird doch der Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft genommen.
Also klar, wenn in dem Zeitraum Feiertage wären, werden diese Zuschläge mit in den "Topf" geworfen, aus dem dann der Durchschnitt erstellt wird.

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Nein, die Zulagen gibt es nur, wenn du nachts bzw. Sonntags auch zur Arbeit gehst. Die Gründe, warum du das nicht tust sind unwichtig.

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Huhu, das ist nicht richtig. Denn ich darf laut Gesetz nicht nachts oder Sonntags arbeiten und somit würde mir ein finanzieller Nachteil durch die Schwangerschaft entstehen. Im Gesetz ist aber klar geregelt, dass dies nicht passieren darf.

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Huhu, es ist so, wie Verena sagt. Du hast zwar dann aktuell monatlich etwas weniger Netto, weil die Zuschläge eben nun nicht mehr steuerfrei sind, da sie nicht extra gekennzeichnet werden, sondern du ein gesamtes Brutto erhältst (in dem aber die durchschnittlichen Zulagen der letzen 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft enthalten sind). Also zahlst du jetzt Steuern auf die steuerfreien Zuschläge quasi, dafür zählt für die Berechdes Eltermgeldes dann auch das neue höhere zu versteuernde Brutto.

Es ist übrigens völlig egal, was für einen Tarif oder auch nicht du hast, das gilt für alle Schwangeren in allen Bereichen.