Elterngeld nach Still-Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben,

ich arbeite angestellt in einem Beruf, in dem nach der Geburt ein Still-BV möglich wäre.

Folgender theoretischer Ablauf:
- Vor der Geburt: 6 Wochen Mutterschutz
- nach der Geburt: 8 Wochen Mutterschutz
- nach Mutterschutz: nicht Elternzeit mit Elterngeld, sondern Still-BV mit regelmäßigen Stillnachweisen für den Arbeitgeber

An sich ist man ja erstmal für unbestimmte Zeit im Still-BV, da man ja nicht weiß, wie lange das Kind gestillt wird bzw. sich abstillt.

So, jetzt folgende Frage:
z. B. möchte ich insgesamt 2 Jahre zu Hause bleiben, aber maximal 12 Monate stillen. Das heißt, ich informiere 7 Wochen vor Beginn meinen Arbeitgeber, dass ich ab dem Tag X für ein Jahr in Elternzeit sein werde. Wie verhält sich das mit dem Elterngeld? Das beantrage ich ja auch erst dann für den 13. bis 24. Lebensmonat meines Kindes, ab dem 15. Lebensmonat jedoch kein Basiselterngeld, sondern EH Plus. Wie viele Basismonate Elterngeld habe ich denn aber eigentlich im Grunde? 12? Oder nur noch 10, weil die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt mir automatisch abgezogen werden? Versteht ihr, was ich meine?

Liebe Grüße!

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Nachtrag:
Habe gerade gelesen, dass die Monate nach der Geburt, in denen ich Mutterschaftsgeld beziehe, zwingend Elterngeld beantragen muss. Heißt das, dass ich direkt nach der Geburt doch einen Elterngeldantrag stellen muss, obwohl ich nicht genau weiß, ab wann ich Elterngeld beziehen möchte, je nachdem, wann das Kind sich abstillt/ich stillen kann/ ich stillen möchte?

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Zu diesem Punkt würde ich bei der Elterngeldstelle anrufen und nachfragen. Du kannst deinen Elterngeldantrag aber auch jederzeit wieder ändern. Also kannst du erst die beiden Basiselterngeld Monate beantragen und den Rest dann später nachträglich beantragen

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Die Monate, in denen du Mutterschaftsleistungen bekommst, zählen als Basiselterngeld-Monate. Du hast also theoretisch nur noch 10 Monate (wenn dein Kind pünktlich kommt), die du Basiselterngeld nehmen könntest. Du kannst dann nur noch für Lebensmonat 13 und 14 Basiselterngeld beantragen. Bleiben also noch 8 Monate übrig. Diese kannst du als 16 Elterngeld-plus-Monate nehmen bzw. musst du es, da ja ab dem 15 Lebensmonat kein Basiselterngeld mehr geht.

Paragraph 4 BEEG sagt:
„ Elterngeld Plus kann bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird“
Müsste sich ja genau ausgehen oder?

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Danke für diese Antwort und die Antwort weiter oben.
Jetzt ist mir einiges klarer. Zu dem Zeitpunkt, ob ich den Antrag direkt nach der Geburt stelle (Und dann später noch ändere für das 2. Lebensjahr des Kindes) oder ob ich den Antrag später stelle (Und das mit dem Basiselterngeld für Lebensmonat 1 und 2 einfach abgezogen wird), befrage ich mal telefonisch die Elterngeldstelle!

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Huhu, die 1. und 2. LM muss man nicht zwingend mitbeantragen, das wird von der Elterngeldstelle automatisch mitberücksichtigt. Ich hab erst ab dem 5. LM Elterngeld beantragt (da ich noch Resturlaub hatte usw) ohne 1 und 2 LM angekreuzt zu haben.

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Hallo Zahnfee,
bitte denke bei deiner Planung auch daran, dass es nicht klappen könnte mit dem Stillen. Ich spreche da leider aus Erfahrung, manchmal ist es nicht möglich zu stillen weil das Baby es nicht schafft genug zu saugen.
Also überlege unbedingt einen Plan B. Liebe Grüße!

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Liebe Lovelike,

Vielen Dank für deinen Hinweis.

Das stimmt natürlich, aber ich hoffe mal, dass es auch beim zweiten Kind klappt mit dem Stillen.

Falls nicht, werde ich dann direkt in Elternzeit gehen müssen und mein Mann und ich werden das genauso regeln wie bei Kind 1, als es noch nicht das Still-BV gab (gibt es ja erst seit 1.1.18).

Danke für deine Gedanken!

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Aber Abpumpen müsste ja auch als "Stillen" zählen.

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hast du dazu den richtigen Job?

Wie erhalte ich ein Still-Beschäftigungsverbot?

Das Beschäftigungsverbot aufgrund des Stillens spricht der Arbeitgeber aus, sobald die Mutter die Arbeitsbereitschaft anzeigt, gleichzeitig aber mitteilt, dass sie stillt. Letzteres wird in aller Regel durch eine formlose Still-Bescheinigung des Arztes/Hebamme nachgewiesen.

Mütter erhalten das Still-BV jedoch nur, wenn ihr Arbeitsplatz unzulässige Tätigkeiten, bzw. Arbeitsbedingungen im Sinne des § 12 MuSchuG beinhalten. Folgende Berufe sind davon insbesondere betroffen:

Zahnärztinnen
Tierärztinnen
Pilotinnen/Flugbegleiterinnen

Es sind auch noch mehr Tätigkeitsfelder betroffen. Das Gesetz sieht folgende Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen als unzulässig an:
Gefahrstoffen ausgesetzt

Als erste unzulässige Tätigkeit wird das Ausgesetztsein mit Gefahrstoffen aufgezählt. Die Aufzählung des § 12 Abs. 1 Satz 2 MuSchuG ist nicht abschließend und ist auf die Gefahrstoffe beschränkt, die spezifisch zu einer unverantwortbaren Gefährdung der stillenden Frau oder ihres Kindes führen. Dazu zählen zum Beispiel Bleie oder Bleiderivate, soweit die Gefahr besteht, dass diese vom menschlichen Körper aufgenommen werden (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MuSchuG)
Biostoffen ausgesetzt

Der Gesetzgeber hält eine Arbeitsumgebung für stillende Mütter für ausgeschlossen, wenn sie in einem Maß mit Biostoffen der Risikogruppen 2, 3 oder 4 Im Sinne des § 3 der Biostoffverordnung in Kontakt kommt oder kommen kann. Sofern die Mutter jedoch nachweislich über einen ausreichenden Immunschutz verfügt, gilt die Gefährdung als ausgeschlossen.
“physikalischen Einwirkungen”

Physikalische Einwirkungen im Sinne des Gesetzes sind Arbeitsumgebungen, in denen man zwangsläufig ionisierende und nicht ionisierenden Strahlungen ausgesetzt ist, weil sie eine nicht unerhebliche Auswirkung auf die Laktation haben können.
“belastende Arbeitsumgebung”

Obgleich eine Arbeitsumgebung subjektiv sicherlich sehr häufig als “belastend” wahrgenommen werden kann, zielt der Gesetzgeber mit dieser Norm insbesondere auf Tätigkeiten ab, bei der die Mutter entweder

in Räumen mit einem Überdruck im Sinne von § 2 der Druckluftverordnung oder
im Bergbau unter Tage

beschäftigt werden müsse.

Es muss ja vom AG ausgestellt werden. ob der das macht, stelle ich mal in Frage, denn er dich ja zum Stillen freistellen

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Nachtschicht zählt da auch zu.

Aber ich glaube auch, dass ich als Krankenschwester im Dauernachtdienst keines bekommen würde.
Corona zählt ab Geburt nicht mehr als Grund für ein BV.

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Ich wäre da vorsichtig, mit dem BV zu planen. Wie oben schon jemand schrieb, gilt das nur für bestimmte Tätigkeitsfelder. Falls du darunter fällst, muss dein AG zunächst prüfen, ob er dir eine Ersatztätigkeit anbieten kann. Erst wenn das nicht der Fall ist, wird er ein BV aussprechen.
Du musst dafür aber erst einmal erklären, dass du nach dem Mutterschutz wieder zur Verfügung stehst. Es liest sich aber so, als wäre das gar nicht der Fall.
Ich würde das im Vorfeld mit dem AG abklären. Ansonsten wäre es mir zu riskant.

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Das was du schreibst ist alles richtig.
Es ist bisher auch nur eine theoretische Überlegung. Es kann ja auch andere Verläufe annehmen...ich kann nicht stillen, ich will nicht stillen, es gibt doch eine Arbeitsplatzmöglichkeit die Still-Konform ist.

Natürlich werde ich das vorher mit meinem AG besprechen, das gibt einem ja schon der gesunde Menschenverstand vor.

Vielen Dank für deine Antwort.

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Aber das Gesetz gibt es nun mal, warum also nicht davon Gebrauch machen, wenn es einem zusteht dann?
Es ist doch so gewollt. Sonst hätte der Gesetzgeber doch ausgeschlossen, dass es danach noch die Möglichkeit des Elterngeldes gibt.

Ich würde das auch machen, wenn es mir zustehen würde. Aber die Frauen, denen das wirklich zusteht machen einen echt kleinen Prozentsatz der Gesellschaft aus.

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Diesen Hass, der mir hier entgegenschlägt, deinerseits, kann ich nachvollziehen, aber nicht verstehen.

Auch Schwangere dürfen und sollen weiterarbeiten. Ich möchte gern schwanger arbeiten, darf es aber nicht, weil ich schwanger bin, bin im Beschäftigungsverbot. Wie dreist und perfide! Sitze gerade zu Hause bei vollem Gehalt! Um es mal mit deinen Worten zu sagen.

Natürlich bespreche ich die Situation für nach der Geburt noch mit meinem Arbeitgeber, ob er mir einen Still-Konformen Arbeitsplatz anbieten kann. Wenn nicht, ist doch die Situation nicht anders als bei meinem derzeitigen BV.

Und ich bin mir sicher, hätten noch mehr Berufe ein so risikoreiches Umfeld, das sogar in Frage gestellt werden kann, ob man stillend diesen Beruf überhaupt ausüben kann, würden fast alle Frauen die Möglichkeit des Still-BVs in Betracht ziehen!

Aber danke für deine Mühe mir zu antworten.

Schönen Tag noch!

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