Mutterschutzgeld nach unbezahlten Urlaub

Huhu ihr Lieben,
Aktuell quält mich eine Frage:

Ich bin bis Ende Januar in Elternzeit, noch von meinem Großen. Ich bin schwanger und meine Mutterschutzfrist würde Anfang Mai beginnen. Sprich ich hätte 3 Monate, wo ich wieder arbeiten würde. Nun denke ich nicht, dass mein Chef Lust hat, mich neu in die neuen Kunden einzuarbeiten um mich dann direkt wieder gehen zu lassen. Ich könnte mir vorstellen, dass er mir vorschlägt, dass wir die drei Monate mit unbezahlten Urlaub überbrücken. Allerdings würde mich interessieren ob damit mein Anspruch auf Zuschuss vom Arbeitgeber im Mutterschuss wegfällt. Ich habe nun schon öfter gelesen, dass dies sich an den letzten 3 Monaten berechnet. Hat hier jemand Erfahrungen?
Ansonsten müssen wir eine andere Lösung finden 🙈 denn auf mein Mutterschaftsgeld würde ich ungern verzichten 🙈

Lieben Gruß Lena

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Ich kann dir deine Frage nicht beantworten.
Aber kannst du evtl einfach deine Elternzeit bis zum Mutterschutz verlängern?
Ansonsten würde ich mich darauf nicht einlassen. Dein Arbeitgeber kann dir ja einfach irgendwelche Arbeiten geben, die keine Einarbeitung erfordern (Kundenkontakt ist schwanger unter Coronabedingungen sowieso so eine Sache) oder dich bezahlt freistellen. Alternativ, wenn du normalerweise viel persönlichen Kundenkontakt hast, der wegen Corona jetzt als Risiko gilt, käme evtl ein Beschäftigungsverbot in Frage.

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Achso noch ein Gedanke: jeder Monat den zu bezahlt arbeitest, erhöht das neue Elterngeld!

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Ich hätte keinen Kundenkontakt, muss aber ja dennoch über die Kunden Bescheid wissen. Persönlichen Kundenkontakt gab es noch nie. Da ich durch mein Nebengewerbe auch während der Elternzeit Geld verdiene, habe ich sowieso keinen Anspruch auf Elterngeld, bzw nur auf den Mindestsatz.

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Weiß dein Chef von der Schwangerschaft? Hat er irgendetwas bezüglich Wiedereinstieg gesagt?

Unbezahlter Urlaub ist , sorry, Unsinn. Zudem du da nach einem Monat nicht mehr krankenversichert bist…

Geh arbeiten wie geplant, sollte deinem Chef das nicht recht sein , dann soll er dich eben bezahlt freistellen!

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Genau so sehe ich das auch. Ist das Problem deines Chefs, nicht deines. Wirkt sich sonst vermutlich auch auf dein EG aus…

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Ja er weiß davon, wir haben aber noch keine Lösung vereinbart. Die Idee mit den 3 Monaten unbezahlt ist eher meine, da auch ich nicht wirklich Lust habe für drei Monate wieder angelernt zu werden. Ich habe mir Inder Elternzeit ein Gewerbe aufgebaut, das auch in der Zweitwn Elternzeit weiter läuft, weswegen die Auswirkung auf das Elterngeld keinen Einflusa hat. Mir geht es rein um den Mutterachutz, ob ich hier Anspruch auf die Zahlungen habe. Deswegen habe ich ja danach explizit gefragt 🙈

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Du verzichtest aber auf 3 Monate Entgelt?
Würd ich nicht machen, wenn dein Chef dich nicht mehr einarbeiten will, dann muss er dich eben anderweitig beschäftigen oder bezahlt zu Hause lassen.

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Unbezahlten Urlaub würde ich definitiv nicht machen. Damit verzichtest du ja auf 3 Monate Gehalt. Es ist letztendlich nicht dein Problem, wenn dich dein Chef nicht richtig, einsetzen kann, er könnte dich ja theoretisch auch freistellen.

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Ich hätte auch drei Monate bis zum neuen MuSchu wieder arbeiten müssen. Hatte mich dann aber mit meinem Chef verkracht, weil er bzgl. SS und Corona etwas anderer Meinung war als ich.
Ich habe dann meine Elternzeit um drei Monate verlängert. MuSchu lief damit wie bisher, nur in den drei Monaten bekam ich natürlich kein Geld.
Wenn du nicht arbeitest und kein EG+ bis zum 14. Monat beziehst, gehen diese Monate mit Null Euro in die Berechnung beim EG mit ein. Ich hatte noch Glück, denn mein Chef war immerhin so nett und stellte mir eine Bescheinigung aus, dass die Freistellung coronabedingt war. Damit konnte ich die Monate bis Dezember 2020 ausklammern. Ich weiß allerdings nicht, ob diese gesetzliche Sonderregelung verlängert wurde.

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Hm... Wurde zwar verlängert jedoch nur bis Dezember 2021.

Auszug § 2b BEEG:

[...] bleiben auf Antrag bei der Ermittlung des Einkommens für die Zeit vom 1. März 2020 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 auch solche Kalendermonate unberücksichtigt, [...]


Vielleicht hast du ja Glück und die Bundesregierung verlängert die Regelung erneut. Wende dich am besten an die Elterngeldstelle.

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Vielen lieben Dank für deine Antwort!!
Elternzeit habe ich leider nicht mehr übrig. Da jetzt die vollen drei Jahre um sind. Eigentlich hätte ich nach einem Jahr wieder arbeiten sollen, aber durch Corona, haben wir die Elternzeit verlängert. Wie gesagt, es geht mir nicht um das Elterngeld, weil ich eh nur Anspruch auf 300€ Mindestgeld habe, da ich mein Gewerbe weiter laufen lasse. Sondern rein um meinen Anspruch auf Mutterschutz. Ich werde jetzt mal abwarten was der Steuerberater meines Chefs vorschlägt, den wollten sie nämlich mal zur Rate ziehen und dann werden wir ja sehen 🙈