Elternzeit und Hartz 4 Aufstockung

Ich hab folgendes Problem ich hab meine Tochter im Oktober auf die Welt gebracht und bin jetzt seit 25.12.21 in Elternzeit davor hatte ich während meines Ausbildungsgehaltes von 900 netto Hartz 4 Aufstockung bekommen , jetzt wollen sie ab Februar komplett die Zahlung einstellen da ich ja nicht mehr Hilfsbedürftig bin.
Von Berechnungsbogen ist immer noch ersichtlich das sie mein Ausbildungsgehalt von 900€ netto noch berücksichtigt haben plus das Elterngeld noch dazu und nicht einzeln obwohl ich momentan unter 700€ netto Elterngeld kriege und kein Ausbildungsgehalt mehr.
Ist es richtig so bzw hat man überhaupt Anspruch noch auf Aufstockung wenn man in Elternzeit ist? Vielleicht kann mir ja jemand die Frage beantworten und ich bedanke mich im vorraus.

1

Hey,

Das klingt nach einem Fehler. Du bekommst ja nachweislich nicht Elterngeld UND Gehalt.
Ich würde also gegen den Aufhebungsbescheid Widerspruch einlegen, mit eben dieser Begründung.

Grundsätzlich hast du aber Anspruch auf ergänzende Leistungen auch in der EZ.

Grüße, junalia

2

Was ist mit dem Kindsvater? Der muss jetzt Unterhalt für's Kind und Betreuungsunterhalt für Dich zahlen. Wenn er das nicht kann, Unterhaltsvorschuss und natürlich das Kindergeld. Wobei Dein Bedarf natürlich jetzt auch höher ist.

Grüsse
BiDi

3

Unterhalt für meine beiden Kinder und das Kindergeld wurden in dem Bescheid auch berücksichtigt,

6

Was ist mit dem Vater vom neuen Kind?

Das der Unterhalt der beiden anderen berücksichtigt wurde ist korrekt

weitere Kommentare laden
4

Hallo,

unbedingt Widerspruch einlegen.

Da du Elterngeld aus der Berufstätigkeit erhältst hast du auch einen Freibetrag, je nachdem wie du dein Elterngeld aufgeteilt hast (300 € oder 150 €) das ist auch explizit in den Bescheid ausgewiesen.

Um Unterhaltsansprüche kümmert sich das Jobcenter ebenfalls.

Grüße
Estrella2019

5

Freibetrag wurde auch berücksichtig, hab halt nur gesehen das da mein Gehalt + das Elterngeld zusammen berücksichtig wurde.

9

Direkt schriftlich Widerspruch einreichen. Da brauchst du auch erst einmal keine Begründung reinschreiben.

10

Wobei du trotzdem bedenken musst, das dir Unterhalt fürs Kind und für dich selbst zusteht und angerechnet wird.