Urlaub vs. Kurzarbeit

Ich hoffe hier hat jemand Erfahrung:

Mein Mann ist in der Tourismusbranche und hat wie letztes Jahr nun wieder Kurzarbeit angeordnet bekommen. Da wird von Vollzeit wochenweise auf 20 oder 30h reduziert und Kurzarbeitergeld bezogen. Letztes Jahr ging das so bis Mai.

Nun haben wir das gleiche Problem wie letztes Jahr. Unsere Urlaubsplanung haben wir schon gemacht und er hätte seinen ersten Urlaub im Mai nehmen wollen, dann den Sommerurlaub und zu Weihnachten.
Nun aber verlangt der AG bzw. wohl das Arbeitsamt, dass er 4 Tage seines Urlaubs aufgrund der Kurzarbeit zwingend ins 1. Quartal legen muss. Das hat die Konsequenz, dass er zwischen Weihnachten und Silvester arbeiten muss, da der Urlaub sonst nicht reicht, obwohl er das nicht müsste und dort niemand zu der Zeit arbeitet oder aber wir stornieren gebuchten Urlaub.
Wenn ich Google finde ich viele verwirrende Sachen dazu, u.a. auch dass diese Forderung nicht für bereits verplanten Urlaub gilt. Davon weiß aber in seiner Firma niemand etwas. Und irgendwie geht es da auch um Kurzarbeit 0.
Kann mich da jemand aufklären!? Es ist ja bestimmt bei ganz Vielen jetzt so.

Danke schön Mal.

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Was meinst du mit " unsere Urlaubsplanung haben wir schon gemacht". Habt ihr die für euch gemacht oder ist der Urlaub bereits beantragt und vom AG genehmigt?

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Der Urlaub ist eingereicht und es spricht rein organisatorisch nichts dagegen. Die Vorgesetzte hat extra noch nicht unterschrieben, weil Kurzarbeit schon wieder in Sicht und damit alles unsicher war.

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Die Frage ist halt: Wenn die Vorgesetzte ihre Unterschrift da drauf setzt und der Urlaub damit genehmigt ist, kann das Arbeitsamt dann eine Umlegung des Urlaubs fordern?
Oder kommt diese Forderung in Wirklichkeit nur vom AG?

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Ich habe mal gelesen, das der AG aufgrund von Kurzarbeit den Urlaub kürzen kann.