Geld wenn unentgeldliche Freistellung droht

Hallo an alle hier,

ich bräuchte euer Schwarmwissen wenn möglich.
Ich bin 39Jahre alt, zum dritten mal schwanger und arbeite in eine neurologischen Klinik als Dauernachtwache. Meine zweite Schwangerschaft zuvor ist letztes Jahr früh abgegangen. Jetzt durfte ich erneut positiv testen, konnte mich aber noch nicht impfen lassen. Somit droht mir ab 15.03.22 die unentgeltliche Freistellung. Ein BV stellt mein Betrieb nie Schwangeren aus.
Die Frage an euch, beziehe ich dann die gesamte ss kein Geld oder ist das dann anders zu regeln?

Liebe Grüße und vorab schon danke für antworten!

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Die Impfpflicht greift erst am 15.3.22... Die Stiko empfiehlt Corona - Impfung erst ab dem 2. Trimeon also ab der 13. Schwangerschaftswoche. Warum du bisher nicht geimpft bist ist rechtlich irrelevant und da du jetzt schwanger bist auch soweit zulässig in Betrachtung des Termins 15.3.2022. Da sollte dir aufgrund der Stikoempfehlung dein Frauenarzt eine Bescheinigung ausstellen können und dürfen.

Ab der 13. Woche greift dann ggf das Attest nicht mehr je nach Verlauf der Schwangerschaft gibt es ggf andere Betrachtung aber dann dürftest du dich Impfen lassen und solltest das zeitnah tun dann müsstest du innerhalb 4 Wochen einen NAchweis vorlegen oder ein neues Attest.

Dein Arbeitgeber darf und muss dich nicht freistellen sondern das darf nur das Gesundheitsamt nachdem der Arbeitgeber dieses über einen fehlenden Nachweis oder fehlendes Attest informiert. Das Gesundheitsamt muss das dann mit dir prüfen und ggf auch das Attest prüfen und darf dann erst ein Betretungsverbot aussprechen. Das würde dann erst die unbezahlte Freistellung bedeuten. siehe auch https://paritaet-alsopfleg.de/index.php/corona-pandemie-covid-19/8152-ifsg-20a-aktualisierte-fachinformation-zur-impfpflicht-in-gesundheits-pflege-und-betreuungseinrichtungen-zum-schutz-vor-coronavirus-krankheit-20a-ifsg-stand-05-01-2022

Daher hätte ein BV hier Vorrang, denn wenn du die Einrichtung aufgrund des BVs eh nicht betreten darfst benötigst du auch keinen Nachweis der Impfung/Attest zur Befreiung!

Ob ein Einsatz innerhalb der Einrichtung mutterschutzrechtlich durchführbar ist muss geprüft werden. ( https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/arbeitsschutz_mutterschutz_pflegeheime.pdf https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Wirtschaft/Mutterschutz/Documents/Corona_Info_schwangere_Frauen.pdf )

Kläre eventuelle Tätigkeiten für die du lt Gefährdungsbeurteilung eingesetzt werden sollst mit der Aufsichtsbehörde.
Diese hat auch eine beratende Funktion. Meist ist es das Gewerbeaufsichtsamt welches dafür zuständig ist. Genaue Information zur Zuständigkeit für deinen Arbeitsort findest du hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-den-mutterschutz-und-kuendigungsschutz/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz-informationen-der-laender-73648

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Ein ziemlich wichtiger Punkt wird sein, warum Du Dich bisher nicht impfen lassen konntest. Pflegekräfte werden seit Februar / März? 2021 geimpft, die Bekanntgabe der Impfpflicht in Pflegeberufen erfolgte am 10.12.2021. Du könntest also schon durch sein mit der Impfung und wenn es keine attestierten, medizinischen Gründe gegen die Impfung gab, könnte man Dir durchaus unterstellen es selber und absichtlich vermasselt zu haben. Und damit wirst Du halt ohne Bezüge freigestellt.

Ob das die gesamte Schwangerschaft hindurch ist, liegt an Dir. Die Stiko empfiehlt die Impfung ab der 13.SSW. Mit der zweiten Impfung könntest Du also in der 17.SSW durch sein und ab 19.SSW wieder arbeiten. Du solltest auch bedenken, dass je länger Du ohne Bezüge freigestellt bist, desto geringer wird das Elterngeld.

Grüsse
BiDi

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Als Nw darfst du als schwangere eh nicht arbeiten. Der AG muss dir was anderes zuweisen, was mutterschutzkonform ist.
Da du aber ungeimpft bist, geht das nicht.

Somit würdest du kein Geld bekommen, da du ja schon längst geimpft sein könntest. Da gibt es keine Ausnahmen mehr.

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„ Der AG muss dir was anderes zuweisen,“

Wenn im Vertrag explizit Dauernachtwache steht muss er ein BV erteilen.

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Nein leider ist im Vertrag nur festgehalten, dass ich überwiegend in der Nacht eingesetzt werden darf und könnte somit auch in den Tagdienst gewechselt werden...

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Wieso konntest du dich noch nicht impfen lassen?

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Wenn in deinem Arbeitsvertrag reine Dauernachtwache steht, dann kann dein AG die nicht einfach einen Arbeitsplatz tagsüber zuweisen, sondern MUSS dir ein BV ausstellen! Und somit würdest du BV-Gehalt bekommen.

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es fehlt dir nicht nur das Geld, du bist bei einer unentgeltlichen Freistellung auch nicht krankenversichert,
Dass das auf Menschen im Pflegebereich zukommt war doch jedem klar. Die Impfungen laufen seit fast einem Jahr, irgendwann gibt es leider keine Ausreden mehr.

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An deiner Stelle würde ich mich einfach sofort impfen lassen, egal wie weit du bist. Andere Länder handhaben das genauso. Du musst es dem Impfarzt ja nicht erzählen, dass du schwanger im ersten Trimester bist. Du solltest vielleicht nur darauf achten, dass du Biontech bekommst.

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Danke aber ich werde mich wohl doch lieber arbeitslos melden... 😄

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Wenn das für dich ein erstrebenswertes Lebensziel ist

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