Bundesbeamte - Elternzeit=Probezeitverlängerung

Liebes Forum,
da ich von verschiedenen Seiten unterschiedliche Antworten bekommen habe die oben stehende Frage an euch.
Die Frage bezieht sich auf Bundesbeamte. Die Länder regeln das wohl nochmal anders...
Führt die Elternzeit zu einer Verlängerung der Probezeit? Und wie ist das mit den zwei Verwendungen, die eigentlich während der Probezeit absolviert werden müssen. Kann eine Verbeamtung auf Lebenszeit auch erfolgen, wenn die Elternzeit in der ersten Verwendung beginnt und die Lebenszeitverbeamtung während dieser ansteht?

1

Wird hinten dran gehängt. In der Elternzeit ist ja keine Bewährung möglich.

2

Kommt darauf an wie deine Vorgesetzten das bewerten.
Wird die Bewährung anhand der bereits erfolgten Probezeit befürwortet dann erfolgt auch keine Verlängerung der Probezeit
(siehe https://lxgesetze.de/blv/30 )

Hier wird das ähnlich gesehen https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/probezeitverlaengerung/

Andere berichten in Foren das es Fälle gibt das nach Gesetz keine Verlängerung erlaubt war und die Lebenszeitverbeamtung erfolgte obwohl die komplette Probezeit in der Elternzeit lag. Kommt scheinbar sehr auf die Einschätzung des Dienstherrn an.