Rechnungen von verstorbener Angehöriger

Hallo,

ich hoffe, dass sich vielleicht jemand auskennt, oder mir zumindest einen Tip geben kann, wo ich das nachlesen könnte.

Meine Schwester starb vor einem Jahr und sie hatte da unbezahlte Rechnungen, teilweise inkasso und so. Ich hab da mit allen Kontakt aufgenommen, damit das nicht noch unnötig teurer wird. Ich hab nach einem halben Jahr dann doch einen Erbschein beantragt und jetzt kam
der Bescheid vom Amtsgericht, (erst mal deren Rechnung). Den Erbschein selbst hab ich noch nicht, den soll mir der Notar schicken.

Meine Frage ist jetzt - sollte ich mich bei den Gläubigern (so heisst es wohl?) selbst melden? Bin ich dazu verpflichtet? Oder soll ich warten, bis die auf mich zukommen? Bekommen die vielleicht auch Bescheid vom Gericht oder erkundigen die sich regelmässig da? Wie läuft das normalerweise ab?

Ich werde die Rechnungen natürlich bezahlen, wenn das gefordert wird, zumal ich auch die Lebensversicherung bekommen habe. Aber ich will nicht übereilt handeln und dann vielleicht von jemandem hören, dass das dumm war.

1

Soweit ich weiß sind die Rechnungen hinfällig wenn der Vertragspartner tot ist. So war es bei uns zumindest 🤷‍♀️

2

Das hab ich noch nie gehört 🤔

Wäre ja toll, wenn man nur Vermögen erben würde. Man erbt aber auch Schulden.
Aus dem Grund gibt es ja auch Menschen die ein Erbe ablehnen, weil die zu erbenden Schulden das vorhandene Vermögen übersteigen.

Da die TE das Erbe anscheinend schon angenommen hat, muss sie natürlich auch die noch offenen Rechnungen ausgleichen.


"Gemäß § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als ganzes auf eine oder mehrere Personen über. Der Erbe haftet zugleich bei Annahme der Erbschaft für alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen (1967 Abs. 1 BGB). Dies bedeutet, dass die Erben, die eine Erbschaft annehmen, auch die Schulden des Erblassers auszugleichen haben. "

4

Okay, ich weiss. Die Frage ist nur, muss ich selbst aktiv werden, oder kann ich abwarten? Soweit ich weiss, fragen die Gläubiger wahrscheinlich beim Nachlassgericht nach?

weitere Kommentare laden
8

Hallo,

du solltest dich auf jeden Fall kümmern ... da du das Erbe angenommen hast, trittst du an die Stelle die des Verstorbenen, d.h. du erbst die Rechte und Pflichten ... und als Schuldner ist es natürlich deine Pflicht offene Rechnungen zu bedienen. Durch Mahnungen oder Vollstreckung werden die Rechnungen nur unnötig steigen bzw. dir Unannehmlichkeit bescheren.
Du kannst natürlich auch abwarten, und hoffen, dass sich einige Gläubiger nicht melden und ihre Forderungen nicht einholen, aber darauf würde ich nicht hoffen.

13

Ja, ist wohl das Beste, dass ich direkt Kontakt aufnehme.

9

Du hast doch mit denen schon Koktakt aufgenommen, schreibst du.
Wenn da jemand gesagt hat; "ach okay, dann verzichten wir auf das Geld!" dann tu einfach nix.

Alle anderen wirst Du ja vermutlich um zinslosen Aufschub gebeten haben. Sobald du das Geld aus dem Erbe hast würde ich ganz einfach die Rechnungen bezahlen. Die Rechnungen sind längst fällig, warum meinst du, muss der Gläubiger dir jetzt nochmal nachlaufen?

12

Ja, eben. Ich werde noch mal schauen, wie ich mit denen verblieben bin, was genau wir da gesagt hatten.

Ja, ich werde das lieber direkt bezahlen.

10

Grauzone. Durch Annahme der Erbschaft bist Du nun Schuldnerin und musst das den Gläubigern auch anzeigen. Also ja, du musst. Aber es gibt quasi die Hintertür, dass du in zumutbarer Art und Weise auch die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hattest. Wenn deine Schwester zum Beispiel Aussenstände hatte, die du gar nicht kennst, weil keinerlei Unterlagen darüber vorhanden sind, kann dir da niemand einen Strick daraus drehen.
Ich kann dir nur raten, proaktiv auf die Gläubiger zuzugehen. Die meisten sind interessiert an vernünftigen Lösungen und sämtliche Inkasso Prozesse werden dann meist sofort gestoppt und man erspart sich Ärger wegen weiterer Kosten für Magngebühren usw.
Pass etwas auf mit Handyverträgen, damit hatte ich den meisten Ärger. Meine Verwandte hatte gerade ein neues Handy mit Vertrag, der noch knapp 2 Jahre laufen sollte und das Unternehmen wollte die Kosten für die komplette Laufzeit erstattet haben. Das ist nicht rechtens, man hat ein sofortiges Sonderkündigungsrecht, lediglich die Kosten für das Gerät waren fällig. Ich musste deshalb aber erst vor Gericht ziehen, um dort Recht zu bekommen. Das rosa Unternehmen hat darauf beharrt, die vollen 2 Jahre bezahlt zu bekommen!

14

Ja, also, es ist ja soweit alles geklärt. Mit dem Handy gab es keine Schwierigkeiten und es blieben nur 3 übrig.

Es fuchst mich wohl nur ein bisschen, dass die Krankenkasse über 2000 Euro bekommen soll, obwohl meine Schwester arbeitslos war. Nur leider hatte sie irgendeine Krise und hat es nicht geschafft sich arbeitslos zu melden. Normalerweise hätte sie ja mindestens Hartz 4 bekommen und wäre damit auch krankenversichert gewesen. Aber es hilft natürlich nichts, dass ich mich drüber ärgere, die Kasse will das Geld.

11

Wenn man das Erbe antritt - dann hat man Rechte aber auch die Pflichten des verstorbenen übernommen. Versuche die noch kommende Post abzufangen und was geht klären und bezahlen. Man kann natürlich auch einfach dem Gläubiger Rückmeldung geben, dass die Person verstorben ist und ihm um Verzicht bitten... manchmal tun die das dann auch.

15

Das ist inzwischen alles geklärt, es ist ja ein Jahr her.

17

wenn du geerbt hast, hast du auch die Schulden geerbt,
oder du hättest die Erbschaft ausschlagen müssen.
Die Erben sind jetzt für das Zahlen der Forderungen zuständig.
ich würde Ihnen aber aufgrund des Todesfalls ca 7-10 % der Schuldsumme anbieten, das klappt meist

18

Mein herzliches Beileid!

Irgendwie widersprichst du dir selbst.
" Ich hab da mit allen Kontakt aufgenommen, damit das nicht noch unnötig teurer wird."
"sollte ich mich bei den Gläubigern (so heisst es wohl?) selbst melden? Bin ich dazu verpflichtet? Oder soll ich warten, bis die auf mich zukommen?"

Du hättest das Erbe ausschlagen können.
Zunächst hätte ich alles wegen Todesfall gekündigt und alles versucht, abzuzahlen. Jetzt sind vielleicht die nächsten Kosten angefallen. Ein Mahnbescheid wird auch kosten.
Das Gericht wird nicht sämtliche Gläubiger anschreiben, da sie diese nicht kennen. Aber der Gläubiger könnte einen Mahnbescheid erstellen und ggf. einen Gerichtsvollzieher beauftragen.