Mutterschaftsgeld

Hallo ihr lieben,

meine Tochter kam drei Wochen zu früh und deswegen werden die drei Wochen an den Mutterschutz nach der Geburt von der Krankenkasse dran gehangen. Wie sieht es mit dem Zuschuss vom Arbeitgeber aus? Wird dieser auch um drei Wochen verlängert?

Viele Grüße

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Ja.
War die Geburt genau 3 Wochen zu früh. Damit solltest du genau 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt haben. Das bedeutet du hast 3 Monate Basis-EG für den Zeitraum zu nehmen. Sind es mehr als 3 Lebensmonate Mutterschutz zählt ggf der 4 Lebensmonat noch automatisch als BasisEG-Monat. Das wird relevant falls du mit EG-Plus planst.

Ist das Kind vor Beginn der 37. Schwangerschaftswoche (bis Woche 36.6) geboren ist es eine späte Frühgeburt, das kannst du dir dann als Frühgeburt bestätigen lassen und hast Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz nach Geburt + die 3 Wochen = 15 Wochen (in der Zeit dann auch BasisEG)!
Da im Regelfall das Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss ca 35% höher als das EG ist wäre das finanziell meist vorteilshafter.

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das gilt aber nur, wenn
Von einer Frühgeburt spricht man, wenn das Kind vor Vollendung von 37 Schwangerschaftswochen geboren wurde (37+0) oder bei der Geburt weniger als 2500 g wog.

unsere Kinder kamen in Woche 35 und 36 jemweil mit über 3000 g undf wurden somit nicht als Frühgeburt bewertet, es fehlten 4wochen Mutterschutzgeld