2 Jobs und Beschäftigungsverbot , bitte um Hilfe.

Hallo alle zusammen ,

Ich habe einen teilzeitjob und habe vor paar Wochen einen Vollzeitjob zum 01.03.22 bei einer anderen Firma angenommen und bereits unterschrieben.
Jetzt bin ich schwanger geworden und komme ins Beschäftigungsverbot . Wie verhält sich das ? Soll ich den teilzeitjob schon kündigen oder ?

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Hi!
Wenn du aufgrund deines Berufes ins Beschäftigungsverbot fällst, darf es dadurch keinerlei Nachteile für dich geben. In dem Moment, in dem du deine Schwangerschaft mitteilst, unterliegst du auch einem Kündigungsschutz. Während des Beschäftigungsverbotes musst du auch 100% deines Gehaltes erhalten. Aus meiner Laienperspektive wäre es jetzt nicht klug zu kündigen. Es kommt aber auch darauf an, ob dein Vertrag befristet oder unbefristet ist und wie es sich mit der Probezeit verhält.
Liebe Grüße

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Ich bin aber auch nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe. Hast du gleichzeitig eine Teilzeit/ und eine Vollzeitstelle ? Oder wechselt das nur beim selben Arbeitgeber?

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Danke für deine schnelle Antwort 😊
Also aktuell habe ich einem befristeten teilzeitjob und wollte eigentlich ab 01.03. Zu einem anderem Arbeitgeber in vollzeit . Beide Verträge sind unterschrieben. So meinte ich das . Liebe Grüße ☺

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Wer sagt dass du ein BV erhältst?
Warum willst du kündigen?
Weis dein aktueller Arbeitgeber Bescheid?

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Der Arzt sagt , dass ich ein BV erhalte .

Nein es geht darum , weil ich nicht weiß wie sich das verhält mit teilzeit und vollzeit Arbeit und bv

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Das BV ist dann also vom Arzt aus medizinischen Gründen?

Kündigst du einen Job, stehen dir keine Leistungen zu, ganz einfach. Trittst du den Job an bzw. legst du das BV vor, dürfen dir keine finanziellen Nachteile entstehen.
Jeder Arbeitgeber kann aber ein BV, welches seitens des Arztes ausgestellt wurde, prüfen leider. Leider sind viele BVs unrechtmäßig und stellen tatsächlich nur Gründe für eine AU da. Das kann passieren, muss aber nicht.

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Du hast derzeit einen Teilzeitjob bei Firma A und ab 1.3 einen Vollzeitjob bei Firma B?

Von wem hast du ein BV bekommen?
Arzt oder Arbeitgeber A ?

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Guten Morgen.

Ja genau und ich weiß nicht ob ich jetzt einen von beiden kündigen muss / soll . Der teilzeitjob ist befristet bis Mai.

Von meinem frauenarzt ist das BV

LG

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Nein...bitte bitte nix kündigen ..

Du bekommst ganz normal geld vom Teilzeitjob bis,dieser endet .
Ab dem 1.3 bekommst du rein Gehalt von der neuen Stelle dazu.

Wenn du was kündigst,verzichtest dubaif das Geld.
Das wäre ja dumm 😅

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Du sagst beiden AG einfach Bescheid und gibst beiden die Bescheinigung über Schwangerschaft und BV ab.

Kündigen wäre dumm, zudem befristete Verträge meist gar nicht gekündigt werden können.

Bis Ende des Vertrags bekommst du das Teilzeitgehalt , ab 1.3. das Vollzeitgehalt bis zum Mutterschutz.

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Ach so, kannst du überhaupt voll- und teilzeit parallel ausführen?? Wenn nein, dann müsstest du den Teilzeitvertrag zu Ende Februar kündigen!!

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Genau diese Frage stelle ich mir auch! Die SS mal außen vor gelassen, könnte Sie denn überhaupt beide Jobs ausüben? Wenn nicht muss sie TZ kündigen, anderenfalls ist es ja Betrug.

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Rechtliche Seite: Wie bekomme ich ein ärztliches Beschäftigungsverbot?

Jede Schwangerschaft verläuft anders. Während manche Frauen kaum Beschwerden verspüren, fühlen sich andere hundeelend und haben mit Schmerzen, Blutungen und Schwellungen zu kämpfen. Diese individuellen Verläufe zu berücksichtigen ist wichtig, um Gesundheitsrisiken für Mutter und Kind abzuwenden.

Kommt ein Arzt zu der Auffassung, dass die berufliche Tätigkeit einer Schwangeren eine Gefährdung für sie bzw. ihr Ungeborenes darstellt, kann er deshalb ein ärztliches Beschäftigungsverbot aussprechen. Es muss sich dabei nicht zwangsläufig um einen Gynäkologen handeln, denn prinzipiell hat jeder Arzt, bei der die Schwangere in Behandlung ist, das Recht dazu.
Arbeiten trotz Beschäftigungsverbot: Dies kann ein Bußgeld oder sogar eine Strafe für den Arbeitgeber nach sich ziehen.Arbeiten trotz Beschäftigungsverbot: Dies kann ein Bußgeld oder sogar eine Strafe für den Arbeitgeber nach sich ziehen.

So kann ein ärztliches Beschäftigungsverbot beispielsweise auch von einem Neurologen oder Orthopäden erteilt werden. Das ärztliche Beschäftigungsverbot wird allerdings nicht sofort, nachdem der Arzt die Gefährdung festgestellt hat, ausgesprochen.

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Stattdessen hält dieser seine Einschätzung zunächst in einem ärztlichen Zeugnis fest. Dieses teilt dem Arbeitgeber mit, inwiefern der Arbeitsplatz seiner Angestellten ein Risiko für deren Schwangerschaft darstellt.!!!!!!!!!!!!!!!!

Der Arbeitgeber ist gemäß § 16 MuSchG dann verpflichtet, die angegebenen Belastungen für die Schwangere zu beseitigen. Nur wenn dies nicht möglich ist, spricht der Arzt das individuelle Beschäftigungsverbot aus. Die Schwangere darf dann nicht mehr zur Arbeit erscheinen.
Vor dem Beschäftigungsverbot muss der Arbeitgeber Maßnahmen durchführen

Erhält der Arbeitgeber das ärztliche Zeugnis, muss er zunächst prüfen, ob er die Arbeitsbedingungen der Schwangeren ändern kann, um die vom Arzt festgestellt Gefährdung auszuschließen. Ist es z. B. möglich, dass die Arbeitnehmerin während ihrer Tätigkeit dauerhaft sitzen kann oder ihre Arbeitszeit gekürzt wird (bei gleicher Bezahlung)?

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Das ist leider falsch!

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Das was du beschreibst, kenne ich nur von Betriebsärzten, die dem Arbeitgeber Empfehlungen in ihrer Stellungnahme zum Mutterschutzgesetz geben, dieser muss dann prüfen inwiefern der Arbeitsplatz den Mutterschutzrichtlinien angepasst werden kann oder im gleichen Betrieb vielleicht aber an anderem Einsatzort so ein Platz gefunden werden kann. Die 3. Möglichkeit ist dann das betriebliche Beschäftigungsverbot, kann auch als Teil-BV umgesetzt werden.
Ich beispielsweise darf aufgrund von Corona-Bedingungen keine Hausbesuche mehr machen und habe deshalb ein Teil-BV bekommen. Ich arbeite somit 20 und keine 30 Wochenstunden mehr, werde aber noch nach Vertrag bezahlt.

Ein ärztliches BV wird wohl nur noch selten und dann wirklich aus gravierenden medizinischen Gründen ausgesprochen. Meine Frauenärztin meinte, dass diese sehr stichhaltig sein müssen, da es dazu schon Gerichtsverfahren zur Haftung gab. AU-Bescheinigungen würde sie da eher ausstellen.

Im Fall der Fragestellerin würde ich mir Beratung beim Finanzamt oder Steuerberater oder Steuerhilfeverein suchen.

Alles Gute!

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Wieviel Stunden arbeitest du denn in den jeweiligen Jobs? Ist die Summe der Stunden rechtlich zulässig? Kannst du beide überhaupt parallel ausführen?

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Als erstes stellt sich mir die Frage, ob die beiden AG von einander wissen??
Du darfst meines Wissens nach nicht zwei Jobs gleichzeitig haben, ohne die Zustimmung der AG.

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Ja natürlich, beide Jobs parallel geht so ohne weiteres erstmal nicht