Firmenwagen Elternzeit

Hallo zusammen,

mein Et ist der 21.7. und wir wollen beide Elternzeit nehmen (ich 12 Monate und mein Mann 2 Monate, 1. und 12. Lebensmonat).

Er hat einen Firmenwagen und wollte ihn dann währen der Elternzeit abgeben. Jetzt sagte sein Arbeitgeber, dass er für den Firmenwagen trotzdem komplett zahlen muss, weil er mitten im Monat in Elternzeit geht.

Also er würde quasi vom 21.7. - 20.08. In elternzeit sein und müsste für Juli und August den vollen Betrag für den PKW zahlen. Das gleiche dann vom 21.06. - 20.07.23

Kennt sich damit jemand aus?
Kann man das irgendwie umgehen?
Denn so würde es sich ja kaum lohnen, weil er für die Monate auch nur Elterngeld bekommt.

Was ist wenn er die Elternzeit nach Kalendermonaten nimmt (zb. 1. bis 30.06.23)?

1

Hatte noch vergessen zu erwähnen - mein Mann darf den Firmenwagen während der Elternzeit nicht behalten und wird ihn während der Zeit abgeben müssen.

Lg

2

Es gibt die pauschale Methode 1% des Bruttolistenpreises. Dieser wird immer für volle Monate berechnet, daher keine Kürzung möglich. Die Fahrtwegekosten fallen geringer aus.

Es gibt auch die Methode mit dem Fahrtenbuch. Jede Fahrt muss aufgeschrieben werden. Ein unterjähriger Wechsel bzgl. Teilmonate ist nicht erlaubt.

3

Da dein Mann in den beiden Monat den vollen Betrag zahlt kann der AG den Dienstwgen nur zurückfordern wenn er für die nicht nutzbaren Tage einen Ausgleich zahlt!

siehe
" Sofern Sie mit Ihrem Arbeitgeber die 1%-Regelung vereinbart haben, muss er die Pauschalsteuer immer für den vollen Kalendermonat abführen. Es handelt sich um Monatswerte, die auch dann anzusetzen sind, wenn der Dienstwagen dem Arbeitnehmer im Kalendermonat nur zeitweise zur Verfügung steht. Eine Kürzung der Werte ist nicht zulässig (Lohnsteuer-Richtlinien R 8.1. zu § 8 Abs. 2 EStG).

Damit würde der Entzug des Dienstwagens im Laufe eines Kalendermonats nicht nur zu einem Nutzungsausfall, sondern auch zu einer spürbaren Minderung Ihres Einkommens führen. Daher darf Ihr Arbeitgeber den Dienstwagen – sofern keine besonderen dienstlichen Interessen die sofortige Rückgabe rechtfertigen – nur zum Ende eines Kalendermonats zurückverlangen"

aus https://alster-rechtsanwaelte.de/dienstwagen-elternzeit-und-mutterschutz/ (ganz nach unten scrollen)

4

Ich weiß nicht mehr genau wie das bei mir war, aber das war ja dann auch nochmal anders mit Mutterschutz, etc.

Kann dein Mann dann nicht einfach den Wagen freiwillig bis zum 31.08. abgeben oder eben bis zum 31.08. Elternzeit nehmen? Im Zweifel kann er dann ja auch ab dem 20.08. die restlichen Tage schon wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

Dann hättet ihr das Problem wenigstens nur im Juli.

Achso, den vollen Betrag muss er nicht zahlen, nämlich nicht den Anteil für den Arbeitsweg, denn der fällt ja während der inaktiven Elternzeit auf jeden Fall weg. Allerdings kann es auch da sein, dass da nur ganze Monate gerechnet werden können.