Letzter Elterngeldmonat 1. Kind im Bemessungszeitraum für 2. Kind

Hallo ihr Lieben, wir überlegen gerade, wann es aus finanzieller Sicht praktisch für das zweite Kind wäre. Ich bin gerade noch in Elternzeit fürs 1. Kind und bekomme 1 Jahr Elterngeld. Danach gehe ich wieder arbeiten. Angenommen ich werde nach zwei Monaten wieder schwanger und das 2. Kind kommt noch, bevor das 1. Kind 2 Jahre alt ist. Somit würde ja (auch mit Abzug der Mutterschutzfrist vor der Geburt) der Bemessungszeitraum auch den letzten oder vielleicht die letzten 2 Monate Elterngeld von Kind 1 beinhalten. Werden diese dann so mit eingerechnet oder werden diese ausgeklammert? Wenn sie ausgeklammert werden, welche Monate rücken dann auf? Die zwei letzten Arbeitsmonate vor der Geburt von Kind 1?

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Nach der Geburt von Kind 1 können maximal 14 Monate aus der Berechnung des neuen Elterngeldes ausgeklammert werden, wenn da Elterngeld bezogen wurde. In deinem Fall würden die 12 Monate mit Elterngeldbezug ausgeklammert werden. Sind es also vom ersten Geburtstag von Kind 1 bis zum neuen Mutterschutz nur 10 Monate, werden noch 2 Monate von vor dem Mutterschutz von Kind 1 zur Berechnung des neuen Elterngeldes hinzugezogen.

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Ach super, vielen Dank für die schnelle Antwort! ☺️