Aufstockend ALG II Bezug - Steuererklärung 2021

Hallo, ich mal wieder. 🤦‍♀️ Ich brauche mal Jemanden, der sich mit dem Thema auskennt. Mein Mann und ich sind verheiratet und haben 2 Kinder. Ich wollte jetzt die Tage die Steuererklärung für 2021 anfangen. Bei uns ist es ein ziemliches Durcheinander. Mein Mann wurde Anfang des Jahres 2021 leider arbeitslos, aufgrund der Corona-Pandemie. Aufgrunddessen hatte er ALG I (Achtung: ALG I, nicht ALG II, in Höhe von ungefähr 1300€ netto) bezogen von Januar bis einschließlich April. Im Mai hat er dann bei einem neuen Arbeitgeber angefangen. Mitte Juli kündigte er dort wieder, da sein alter Arbeitgeber wieder auf ihn zu kam und dieser stellte ihn wieder als Vollzeitbeschäftigten ein. Dann haben sie ihm angeboten eine Ausbildung dort anzufangen, da er noch keine abgeschlossene Ausbildung hat und er nach der Ausbildung natürlich bessere Verdienstchancen hat. Also ist er jetzt seit September 2021 in einer Ausbildung. Die Ausbildung ist überdurchschnittlich gut bezahlt (1043€ brutto), trotzdem reicht das natürlich nicht für eine 4-köpfige Familie, weshalb wir leider aufstockend ALG II beziehen. So, jetzt habe ich mir das alles mal so pi mal Daumen ausrechnen/schätzen lassen und wir würden schon ein paar Hundert € vom Finanzamt erstattet bekommen. Jetzt habe ich gelesen, dass eine Steuererstattung auf das ALG II angerechnet wird 😒 war ja auch irgendwie klar, was wird bei ALG II nicht angerechnet?! 😩 Wie muss ich mir das vorstellen? Wenn wir jetzt eine Erstattung von sag ich mal 800€ bekommen würden und unser aufstockendes ALG II auch so um die 800€ liegt, würden wir dann also aufgrund dessen keine ALG II-Leistungen in diesem Monat bekommen? Mich regt das Ganze sowas von auf, dass ich schon am Überlegen bin auf diesen ganzen ALG II ..... zu verzichten und ich mir einen Teilzeitjob suche, obwohl ich eine 8 Wochen alte Tochter daheim habe, die ich eigentlich voll stille. Aber mir geht das alles so gewaltig gegen den Strich, dass ich wirklich kein Bock mehr auf den Quatsch habe. 😒 Zumal mein Mann NICHT arbeitslos ist und NICHT nur daheim rumsitzt und Däumchen dreht, sondern er sich dazu entschieden hat, nochmal eine Ausbildung anzufangen. Naja, kann mir jemand hier helfen? Kennt sich jemand damit aus?

Eine andere Frage ist: Wenn ich mich tatsächlich dafür entscheiden würde in Teilzeit arbeiten zu gehen, wie verhält sich das mit den Stillpausen? Ich würde wenn dann vielleicht 2x in der Woche arbeiten gehen oder so. Kennt sich da Jemand genau mit aus? Macht es Sinn bei einem so kleinen Baby schon arbeiten zu gehen? Ich habe meine Mutter, die mir evtl. helfen könnte und in der Zeit, in der ich arbeiten bin, auf die Kleinen aufpassen könnte. Ich habe gelesen, dass es gesetzlich so geregelt ist, dass Stillpausen Arbeitszeit sind?! Stimmt das so?

Würde mich über Hilfe freuen. 🙂

Liebe Grüße 💞

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Ja, es gibt gesetzliche Regelungen zu Stillpausen, die stehen im Mutterschutzgesetz. Wenn ich an meine Stillerei denke, sind die Regelungen aber ziemlich akademisch - vor allem bei einem so kleinem Baby, das ja zwischendrin auch mal stündlich stillen will. Ohne Abpumpen und Vorräte anlegen kommst Du da vermutlich nicht weit. Und dann die Milcheinschüsse zu den unpassendsten Gelegenheiten...
Wenn ich Deinen Beitrag richtig interpretiere, müsstest Du Dir erstmal einen AG suchen. Soweit ich weiss, müsstest Du, um in Genuss von Kündigungsschutz zu kommen, Elternzeit mit einem Vorlauf von 7 Wochen anmelden. Ohne Kündigungsschutz denke ich nicht, dass Du die Probezeit überstehst, wenn Du die Stillpausen einforderst.

Ja, ich kann verstehen, dass Du Dich ärgerst, wenn eine eventuelle Steuererstattung komplett auf's ALG2 angerechnet wird. Aber genau dieses ALG2 ermöglicht Euch die komfortable Situation, in der Ihr Euch gerade befindet: Du kannst Dich Vollzeit um die Kinder kümmern, während Dein Mann eine Ausbildung macht.

Grüsse
BiDi

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Hallo
Vergesst auch nicht, das AlG I "versteuert"werden muss.

Ja, wenn ihr eine Erstattung bekommt, wird das AlG II um diesen Betrag gekürzt. Ist doch auch logisch, oder?

Wieviel Stunden würdest du denn gehen wollen und als was? Hast du keinen alten AG mehr?

Ja, es gibt da eine Regelung bezüglich Stillpausen.

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ALG1 wird nicht versteuert, es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Durch ALG 1 kann sich der Steuersatz erhöhen mit dem anderes Einkommen versteuert wird, Lohnersatzleistungen selber werden aber nie versteuert. Das ist schon ein Unterschied.

Grüsse
BiDi

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Das weiß ich auch. Trotzdem ist es eine "Art" Versteuerung.

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Wenn ein einmaliges Einkommen den Rausfall aus dem ALG2 für einen Monat bedeutet, ist diese Einnahme auf sechs Monate zu verteilen.

Ja, nun, dein Mann kann noch eine Ausbildung machen, weil es ALG2 gibt. Er bildet sich also schon auf Kosten der Gemeinschaft weiter.
Natürlich ist das kein Zuckerschlecken, aber zumindest habt ihr die Möglichkeit es so zu regeln.

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NK Rückzahlungen werden auch abgerechnet ( nur Strom nicht)