Nebentätigkeit in Elternzeit

Hallo, vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.

Ich bin derzeit in Elternzeit. Während meiner ersten Elternzeit habe ich Teilzeit in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber gemacht. Das wollte ich diesmal nicht. Jetzt wurde mir von einem Unternehmen aus der Nachbarschaft ein Job angeboten. Ich würde das wirklich gerne als Nebentätigkeit machen.

Die Frage ist jetzt:
Generell kann mein AG mir die Nebentätigkeit ja nicht verbieten. Wie sieht das denn in Elternzeit aus? Könnte der sagen: wenn du Kapazitäten frei hast, dann musst du erstmal bei mir arbeiten?
Und wie ist das, wenn das andere Unternehmen mir Arbeitszeiten anbietet, die mein AG nicht bieten kann? Meine Jüngste ist noch nicht in Betreuung, ich bin also auf Arbeitszeiten abends oder am Wochenende angewiesen.

1

Huhu, bei mir war es so, dass mein AG gesagt hat ich muss den "Minijob" dort machen, weil sie Bedarf haben. Ich meine das ist leider so gesetzlich.

Ob es bei dir wegen den Arbeitszeiten dann anders wird weiß ich tatsächlich nicht.

2

Danke dir! Ja, das hatte ich mir schon fast gedacht. Da will ich aber gar nicht arbeiten. Ich hoffe, dass ich es dann tatsächlich über die Arbeitszeiten regeln kann.

3

Magst du mir berichten, wenn es soweit ist und du genaueres weißt?

Denn ich möchte es nach dieser Schwangerschaft (das andere war in der letzten) auch wegen den Arbeitszeiten noch mal versuchen.

weiteren Kommentar laden
4

Nein, dein AG kann dich nicht zwingen bei ihm zu arbeiten und er kann dir die andere Tätigkeit auch nur verbieten, wenn er befürchten muss, dass zu seinem Nachteil sein könnte. Du also dein bei ihm erworbenes Wissen zu Gunsten eines Mitbewerbers einsetzt, etc.

5

Er darf das auch ablehnen, wenn er auf die Mitarbeiterin angewiesen ist. Und wenn der AG erst mal nein sagt, muss man den Weg übers Gericht gehen.

Wie ich schon schrieb, so war es bei mir. Krankenschwestern braucht man halt in eigenen Unternehmen immer und daher wurde es aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt.

19

Hast du denn dann bei deinem AG angefangen? Oder hast du dann auf's Arbeiten ganz verzichtet?

weitere Kommentare laden
7

Ja, dein AG kann diesen Antrag (den du ja schriftlich bei ihm stellen musst) ablehnen, wenn er dich selbst benötigt.

17

Das dachte ich mir schon.
Aber wenn mein AG mich gebrauchen könnte irgendwann montags bis freitags, der andere mir aber samstags anbietet?

8

ohne ZUsage deines AG kannst du keinen anderen Job annehmen. steht ganz klar in den Arbeitsverträgen. Auch nicht in der SS

9

oder ELternzeit ( zu schnell abgeschickt)

12

Das stimmt so doch garnicht!

15

Reden wir über die gleiche berufliche Tätigkeit oder über etwas vollkommen anderes?

16

Was ähnliches. Beides Büro Tätigkeiten aber nicht identisch.