Aufteilung Einnahmen / Ausgaben | Partner in Elterzeit / Elterngeld. Wie ist es fair?

Hallo zusammen, ich möchte ein wenig Meinungsaustausch betreiben und benötige ein paar Tipps oder Erfahrungen:
Meine Frau (seit ca 5 Jahren verheiratet) ist aktuell in Elternzeit mit Elterngeld (EZ ca 1,5-2 Jahre / EG "nur" 12 Monate). Sie hat dann ca 2200 Euro (inkl Kindergeld) zur Verfügung. Wir haben ein Gemeinschaftskonto für Miete, Essen etc, aber jeder hat noch sein eigenes Gehaltskonto für seine privaten Ausgaben inkl Sparen.

Wir sparen für eine Immobilie, sodass das überschüssige Geld weggelegt wird (aktuell von beiden, so wie sie / ich es für richtig halten). Ich spare wesentlich mehr/ aggressiver, meine Frau spart auch, aber sieht das eher lockerer.
Meine Frau möchte eine Art Ausgleichszahlung für die nächsten 2 Jahre.
Zumal Sie nach 12 Monaten, dann nur noch 400 Euro Kindergeld hätte.

Wie wäre es fair, wie macht ihr das?


Lieben Dank und Gruß :)

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Wir hatten und haben ein Konto auf dem UNSERE Einnahmen und Ausgaben ein- bzw. abgehen.

Da ihr trennt: Da deine Frau EUER Kind betreut finde ich gerechtfertigt, wenn du ihr den entsprechenden Ausgleich zahlst.

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Welche Variante des Ausgleiches ist den fair?
Die Differenz zu ihrem eigentlichen Gehalt oder die Differenz zu meinem, damit beide gleich viel haben?

Oder eine fixe Summe?

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Ich hätte jetzt eher gesagt 50% der Differenz zu ihrem Gehalt. Dann habt ihr beide weniger in der Tasche für die Entscheidung die Elternzeit so zu regeln, wie ihr es - vermutlich einvernehmlich - getan habt.

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Also wir haben es so gemacht, bei uns war mein Mann in EZ, jeder hat auf sein privates Konto, die gleiche Summe (150€) für private Ausgaben (Handy, Kleidung etc) bekommen und der Rest (Sparen, Ausgaben) lief alles über das Gemeinschaftskonto. Vor der EZ hat jeder 200€ zur freien Verfügung gehabt, in der EZ habe ich meinen Betrag auch entsprechend reduziert.

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Die Variate hatte ich ihr vor Jahren schon mal vorgeschlagen. Alle Einkünfte auf ein Konto, und jeder erhält ein Taschengeld zur freien Verfügung. Wollte sie nicht ("sie will sich nicht einschränken lassen")

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Mit Kindern müssen.sich beide einschränken.

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Am fairsten wäre es meiner Meinung nach, wenn du ihr 50% ihres Einkommenverlustes überweist.
Dann tragt ihr den Einkommensverlust zu gleichen Teilen.

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Nun ja. Er zahlt aber nach dem Wg den kompletten Lebensunterhalt. Das muss auch berücksichtigt werden.
Erst dann sieht man, was er über hat.

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Wo steht, dass er den kompletten Lebenunterhalt bezahlt?
Ich habe nur etwas von einem Gemeinschaftskonto gelesen für Miete, Lebensmittel etc. gelesen.

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Hi,
wir haben ein gemeinsames Konto von dem alles abgeht. Das war dann natürlich auch so, während einer von uns in Elternzeit war (haben diese geteilt). Dieses System finden und fanden wir immer am besten. In unserer Familien gibt es nicht "mein Geld" und "dein Geld" sondern nur "unser Geld". Da ist ganz egal, das von einem Teil 2/3 der Einkünfte kommen und vom anderen Teil 1/3.
Deshalb fällt es mir schwer, irgendeine "faire" Lösung vorzuschlagen. Bei unserer Konstellation gab es aber da auch keine Veranlassung zu - eben weil wir ein Familieneinkommen haben und das fair finden.
Was schlägt denn deine Frau vor? Man könnte sich an Unterhaltssätzen (Betreuungsunterhalt) orientieren. Ob das dann fair ist - keine Ahnung.
Die Variante mit dem Taschengeld finde ich auch gut - hier bekommt nur mein Mann welches. Er wollte das so, damit er mir auch mal einen Strauss Blumen o.ä. kaufen kann, ohne das ich das auf unserem Konto sehe.
Wieso fühlt sich denn deine Frau da eingeschränkt? Wenn einer von uns für den persönlichen Bedarf eine höhere Ausgabe tätigen will, besprechen wir das und schauen, ob es jetzt passt oder später. Da ist keiner eingeschränkt.

LG N.

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Wir haben ein 3-konten-modell (seins, meins und unseres). Auf das gemeinsame Konto wird mit etwas puffer monatlich so viel überwiesen wie wir zum leben brauchen. Seit wir ein Baby haben, zahlt nicht mehr jeder die hälfte ein, sondern jeder so viel, dass beiden dann ca. Gleich viel monatlich auf dem eigenen Konto zur freien Verfügung bleibt.

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Wenn Sie sich nicht einschränken lassen will, hätte sie beseer kein Kind bekommen.
Man kann nun mal nicht alles haben.

Mein Mann und ich bekommen unser 2 Kind.
Das wir beide kürzer treten müssen ist klar.
Jeder nimmt sich das von unseren gemeinschaftskonto was er braucht und fertig.
Ich brauche keine ausgleichzahlung, dafür das ich viel mehr Zeit mit unseren Kind habe, als mein Mann.
Die Zeit ist gold wert mit dem Kind gerade, wenn sie noch so klein sind.
Alles gute dir

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Hi,
fair ist Ansichtssache.
Ich denke zu euch könnte am ehesten passen, dass du ihr den hälftigen Einkommensverlust zahlst (sofern möglich) und ihr eure Trennung der Finanzen aufrecht erhaltet. Kann auch bedeuten, dass die Sparleistung sinkt, es ist ja def. Weniger Geld da.
Wir hatten schon immer jeder das eigene Konto. Zu Studentenzeiten war da eh nix nennenswertes drauf, da hat eben einer Miete gezahlt und einer so das drum herum.
Vom Prinzip machen wir das immer noch so, einer tilgt den Kredit, der andere die Nebenkosten. Wenns bei einem mal eng werden würde, dürfte er sich Geld vom anderen holen. Kaufen wir z.b. eine Couch, wechseln wir uns ab mit zahlen oder schauen, wo aktuell das dickere Polster ist.
Prinzipiell darf jeder für sich kaufen was er will ohne das absprechen zu müssen, solange das nicht in Schulden führt.
Wir fahren ganz gut damit.
Ich kenne aber auch befreundete Familien, da wird strikt getrennt. Kann man machen, wäre mir zu doof bzw zu mühsam da alles haarklein, ggf auch noch anteilig, zu berechnen.
Andererseits kommt nur ein gemeinsames Konto für mich nicht in Frage. Ich kann gar nichtmal sagen wieso. Lg

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Also prinzipiell habe ihr 2 Optionen, entweder ihr rechnet alles ganz genau oder ihr wählt einen pragmatischen Ansatz.

Wenn ihr genau rechnet, dann guckt ihr wer wo wie viel weniger hat (du ja auch durch den Steuerklassen wechsel), das Kindergeld ist fürs Kind und nicht das Taschengeld deiner Frau und dann trägt jeder von euch 50% des Verlustes gegenüber vorher. Jeder von euch zahlt dann von dem Geld was übrig ist in gleichen Teilen die Nebenkosten und ihr spart beide in gleichen Teilen.

Wenn ihr pragmatisch dran geht, legt ihr fest wie viel pro Monat gespart werden soll und guckt wie viel nach Abzug aller gemeinsamen Kosten und für das Kind noch übrig bleibt und davon bekommt dann jeder einen Anteil.

Mit meinem Ex hatte ich auch ein 3 Konten Prinzip. Auf das Gemeinschaftskonto hat jeder 50% des Nettoeinkommens bezahlt und davon wurde alles gemeime bezahlt. Das funktionieren halt nicht mehr, wenn einer für gemeinsame Kinder zu Hause bleibt.

Wenn ihr schon an den Steuerklassen optimiert habt, solltet ihr auch am Elterngeld optimieren. Wenn ihr nicht alles als Basiselterngeld nehmt, sondern Elterngeld Plus zahlt ihr weniger Steuern.

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Wir hatten immer schon ein 3-Konten-Prinzip. Erst wie ihr mit dem Gemeinschaftskonto auf das eingezahlt wurde und zwei separaten Gehaltskonten.

Als wir eine Immobilie gekauft und ein Kind bekommen haben, haben wir das Gemeinschaftskonto zum Hauptkonto gemacht. Dort gehen alle Einkünfte ein und von dort wird alles bezahlt, was die gesamte Familie und deren Absicherung betrifft. Also alles zum Thema Wohnen (Finanzierung), alle Versicherungen (auch welche, die nur einen betreffen wie BU,…), Kinderbetreuung, Altersvorsorge, ETF-Sparen,… Dann bekommt jeder auf sein eigenes Konto monatlich „Taschengeld“ mit dem er machen kann was er will und keinerlei Rechenschaft schuldig ist. Bei uns bekommt jeder den gleichen Betrag, das könnte man aber auch prozentual zum Einkommen regeln und es wäre m.E. trotzdem fair.

Es gibt keinen 100% fairen Weg. Für uns war es der Weg komplett von der Meins/Deins-Denke weg zu kommen. Ich finde es verständlich, dass deine Frau einen Ausgleich will für die Elternzeit, aber die richtig heftigen Gehaltseinbußen, die hat sie ja ggf. sogar erst danach, weil sie ggf. 10 Jahre lang nur Teilzeit arbeiten wird, weil ihr dadurch Aufstiegschancen entgegen,… das lässt sich ganz schwer ausgleichen.

Jetzt für den Moment könnte man es so regeln, dass du ihr 50% ihres entgangenen Einkommens zahlst. Und später,…? Vielleicht zahlst du auch lieber monatlich in eine ETF-Fonds für sie ein (auf ihr Depot!) quasi als Altersvorsorge. Damit sie damit dann langfristig ihre Rentenlücke schließen kann, die durch die Kinderbetreuung entstehen wird.

Wie macht ihr es denn mit den Steuerklassen, dann auch 4/4 und getrennt veranlagt? Denn wenn dann muss man ja die konsequente Trennung auch durchhalten.

Wie habt ihr Euch das denn insgesamt vorgenommen? Nach der Elternzeit, mit wiederholter Elternzeit beim nächsten Kind,…? Man könnte ja auch „einfach“ sagen: Beim ersten Kind nehme ich die 2 Jahre Elternzeit, beim nächsten du. Und dann gäbe es nichts auszugleichen - jeder muss mal ran, an Windel und Schippe gleichberechtigt.

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Bei den Stk. hatten wir immer (mit Ausnahme der besseren STk für meine Frau ketztes Jahr für das EG) 4 und 4 . Bleibt auch so, Und wir sind zusammenveranlagt (lt. Steuerberater die bessere Variante).
Das ich die Haupt EZ übernehme geht in der Praxis nicht, da ich das Baby nicht stillen kann ;)

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Dann eben das zweite Jahr ;-). Wenn das Kind da auch immer noch gestillt wird neben dem normalen Essen, kann das ja easy über Abpumpen gehen. Wäre ja auch aber eher eine Seltenheit, dass ein Kind im zweiten Lebensjahr noch in einem hohen Takt gestillt wird und nicht nur zum Einschlafen o.ä.

Wo ein Wille ist und so….
Ich kenne Frauen, die Stillen trotz Vollzeitarbeit nach Mutterschutz.

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